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Gas gehört für viele Camper ganz selbstverständlich dazu: zum Kochen, Heizen, Kühlen oder für warmes Wasser. Gleichzeitig ist eine Gasanlage kein Bereich, bei dem man nach Gefühl arbeiten sollte. Undichte Schläuche, alte Druckregler, verstopfte Abgaswege oder unsaubere Verbrennung können gefährlich werden.
Die Gasprüfung nach DVGW G 607 soll genau diese Risiken verringern. Sie ersetzt nicht den gesunden Menschenverstand im Alltag, ist aber der wichtige Nachweis, dass die fest eingebaute Flüssiggasanlage im Wohnwagen oder Wohnmobil fachgerecht geprüft wurde.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung und keine Prüfung durch einen Sachkundigen. Er hilft dir aber dabei, die Pflicht, den Ablauf und die typischen Prüfpunkte besser einzuordnen.
▾ Inhalt
Seit wann ist die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2025 gilt die Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage als gesetzliche Pflicht. Betroffen sind vor allem Wohnwagen und Wohnmobile, wenn die Flüssiggasanlage nicht dem Fahrzeugantrieb dient, sondern zum Beispiel Herd, Heizung, Kühlschrank oder Boiler versorgt.
Die Prüfung muss in der Regel alle 24 Monate wiederholt werden. Außerdem ist sie vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage erforderlich. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Komponenten der Anlage verändert oder neu eingebaut wurden.
Die Gasprüfung ist dabei eine eigenständige Prüfung. Sie ist nicht einfach ein Teil der Hauptuntersuchung. Trotzdem kann es praktisch sein, beide Termine zeitlich zu kombinieren, wenn die Prüfstelle das anbietet.
Ohne gültigen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Auf Campingplätzen, bei Kontrollen oder im Schadensfall kann ein fehlender Nachweis außerdem zu unangenehmen Rückfragen führen.
Gasprüfung G 607: Die wichtigsten Punkte im Überblick
| Punkt | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Betroffene Fahrzeuge | Wohnwagen, Wohnmobile und andere Freizeitfahrzeuge mit fest eingebauter Flüssiggasanlage |
| Prüffrist | Wiederkehrend alle 24 Monate ab der letzten bestandenen Prüfung |
| Zusätzliche Anlässe | Vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Gasanlage |
| Nachweis | Prüfbescheinigung, Eintrag im Gasprüfbuch und meist eine Prüfplakette |
| Wer prüft? | Anerkannte Sachkundige, Prüforganisationen, Fachwerkstätten oder entsprechend qualifizierte Betriebe |
| Nicht gemeint | Lose Kartuschenkocher oder mobile Gasgrills ohne fest eingebaute Fahrzeug-Gasanlage |
Was wird bei der Gasprüfung G 607 geprüft?

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Bei der G 607-Prüfung wird die Flüssiggasanlage im Fahrzeug kontrolliert. Ziel ist, Undichtigkeiten, beschädigte Bauteile, falsche Einbauten und sicherheitsrelevante Mängel zu erkennen.
Typische Prüfpunkte sind:
- Dichtheit der Gasanlage: Die Anlage wird mit geeignetem Prüfgerät auf Undichtigkeiten kontrolliert.
- Druckregler und Schläuche: Zustand, Alter, Kennzeichnung und Austauschfristen werden geprüft. Maßgeblich sind die Angaben auf dem Bauteil und die Herstellerangaben.
- Gasgeräte: Herd, Heizung, Warmwasserboiler und Absorberkühlschrank werden auf Funktion und sicheren Betrieb kontrolliert.
- Abgasführung und Verbrennungsluft: Abgasrohre, Kamine und Belüftungen müssen frei und richtig montiert sein.
- Leitungen und Anschlüsse: Der Prüfer achtet auf Korrosion, Scheuerstellen, Knicke, Beschädigungen und fachgerechte Befestigung.
- Gaskasten: Gasflaschen müssen sicher stehen, die Entlüftung muss frei sein und ungeeignete elektrische Bauteile oder lose Gegenstände haben dort nichts zu suchen.
- Sicherheitsfunktionen: Absperrventile, Zündsicherungen und andere sicherheitsrelevante Bauteile müssen korrekt funktionieren.
Mein Tipp: Kontrolliere vor der Prüfung nicht nur den Füllstand der Gasflasche. Schau dir auch den Gaskasten an. Viele vermeidbare Mängel entstehen durch zugestellte Entlüftungen, lose Gegenstände oder schlecht zugängliche Bauteile.
So läuft die Gasprüfung ab

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Der genaue Ablauf kann je nach Prüfstelle leicht variieren. In der Praxis besteht die Gasprüfung meistens aus mehreren Schritten.
| Prüfschritt | Was passiert dabei? |
|---|---|
| Sichtprüfung | Schläuche, Regler, Leitungen, Gaskasten, Geräte, Abgaswege und Lüftungsöffnungen werden optisch kontrolliert. |
| Dichtheitsprüfung | Die Anlage wird mit einem geeigneten Prüfgerät unter Prüfdruck gesetzt. Dabei wird geprüft, ob der Druck stabil bleibt. |
| Funktionsprüfung | Die angeschlossenen Gasgeräte werden gestartet. Der Prüfer achtet unter anderem auf Zündung, Flammenbild und Abschaltsicherungen. |
| Dokumentation | Bei bestandener Prüfung erhältst du eine Prüfbescheinigung, einen Eintrag im Gasprüfbuch und in der Regel eine Prüfplakette. |
Werden Mängel festgestellt, gibt es keine bestandene Prüfung. Dann müssen die betroffenen Bauteile fachgerecht instand gesetzt oder ausgetauscht werden. Gerade bei Gas gilt: Bitte nicht improvisieren und keine Bastellösungen verwenden. Arbeiten an der Gasanlage gehören in die Hände eines Fachbetriebs oder einer dafür qualifizierten Person.
Warum Gasprüfbuch und Prüfbescheinigung wichtig sind
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Das Gasprüfbuch und die Prüfbescheinigung sind dein Nachweis, dass die Gasanlage geprüft wurde. Beides solltest du im Fahrzeug mitführen, besonders auf Reisen, bei längeren Standzeiten auf Campingplätzen und natürlich rund um HU- oder Werkstatttermine.
Im Gasprüfbuch beziehungsweise in der Prüfbescheinigung stehen typischerweise:
- Datum der letzten Gasprüfung
- Ergebnis der Prüfung
- festgestellte Mängel oder Hinweise
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Angaben zum Fahrzeug und zur Gasanlage
- Fälligkeit der nächsten Prüfung
Fehlt der gültige Nachweis, kann das im Alltag mehrere Folgen haben. Die Gasanlage darf nicht betrieben werden, Campingplätze können auf einen Nachweis bestehen und bei einem Schaden kann eine fehlende oder abgelaufene Prüfung zu Rückfragen durch Versicherer führen. Ob und wie eine Versicherung leistet, hängt aber immer vom Tarif, den Bedingungen und dem Einzelfall ab.
Gasprüfung und Hauptuntersuchung: Was ist der Unterschied?
Die Gasprüfung und die Hauptuntersuchung werden oft in einem Atemzug genannt, sind aber nicht dasselbe.
| Bereich | Hauptuntersuchung | Gasprüfung G 607 |
|---|---|---|
| Zweck | Technische Verkehrssicherheit des Fahrzeugs | Sicherheit der fest eingebauten Flüssiggasanlage |
| Frist | Je nach Fahrzeugart und Gewicht unterschiedlich | In der Regel alle 24 Monate |
| Nachweis | HU-Bericht und Prüfplakette am Kennzeichen | Prüfbescheinigung, Gasprüfbuch und meist Gasprüfplakette |
| Praktischer Tipp | Termin rechtzeitig planen | Kann häufig zusammen mit HU oder Werkstatttermin erledigt werden |
Was kostet die Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobil?
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Die Kosten hängen von Anbieter, Region, Fahrzeug und Aufwand ab. In vielen Fällen bewegen sich die reinen Prüfkosten grob im Bereich von 40 bis 80 Euro. Es kann günstiger oder teurer werden, wenn die Prüfung mit anderen Leistungen kombiniert wird oder wenn zusätzliche Arbeiten nötig sind.
Zusatzkosten entstehen zum Beispiel, wenn Schläuche, Druckregler, Dichtungen oder andere Bauteile ersetzt werden müssen. Gerade bei älteren Fahrzeugen lohnt es sich deshalb, vor dem Termin auf Austauschdaten, sichtbare Beschädigungen und den Zustand des Gaskastens zu achten.
Mein Tipp: Frage bei der Terminvereinbarung nach, ob eine gefüllte Gasflasche benötigt wird, ob alle Gasgeräte zugänglich sein müssen und welche Unterlagen du mitbringen sollst. Das spart im Zweifel einen zweiten Termin.
So bereitest du dein Fahrzeug auf die Gasprüfung vor
Du darfst die Gasprüfung nicht selbst durchführen. Du kannst aber einiges vorbereiten, damit der Termin reibungslos abläuft.
- Gasflasche mitbringen: Häufig wird eine angeschlossene und ausreichend gefüllte Gasflasche benötigt.
- Gasprüfbuch bereitlegen: Falls vorhanden, sollte es zum Termin mitgebracht werden.
- Gaskasten freiräumen: Entlüftungen müssen frei sein, lose Gegenstände gehören nicht in den Gaskasten.
- Geräte zugänglich machen: Herd, Heizung, Boiler, Kühlschrank und Absperrhähne sollten erreichbar sein.
- Schläuche und Regler prüfen lassen: Achte auf aufgedruckte Herstellungs- oder Austauschdaten und sichtbare Schäden.
- Keine Eigenreparaturen: Wenn du Gasgeruch bemerkst oder einen Defekt vermutest, Gasflasche schließen, lüften, Zündquellen vermeiden und einen Fachbetrieb kontaktieren.
Mehr zum sicheren Umgang mit Gasflaschen findest du auch im Ratgeber zum Transport von Gasflaschen.
Praxisbeispiel: kleiner Mangel, großes Risiko
Ein Camper holt seinen Wohnwagen nach längerer Standzeit aus dem Winterlager. Beim ersten Testen der Heizung bemerkt er einen leichten Gasgeruch im Innenraum. Die Gasflasche wird geschlossen, der Wohnwagen gelüftet und die Anlage nicht weiter betrieben. Beim anschließenden Check durch eine Fachwerkstatt zeigt sich: Ein Anschluss war minimal undicht.
Genau solche Situationen zeigen, warum die Gasprüfung nicht nur ein formaler Termin ist. Gas sammelt sich nicht immer dort, wo man es sofort bemerkt. Bei Gasgeruch gilt deshalb immer: nicht weiter ausprobieren, keine elektrischen Schalter betätigen, keine Flamme entzünden, Gaszufuhr schließen, lüften und fachliche Hilfe holen.
Häufige Fragen zur Gasprüfung
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▾ Kann ich die Gasprüfung selbst machen?
Nein. Die Gasprüfung muss von anerkannten Sachkundigen oder entsprechend qualifizierten Prüfstellen durchgeführt werden. Du kannst dein Fahrzeug vorbereiten, aber die eigentliche Prüfung und Dokumentation darfst du nicht selbst erledigen.
▾ Wie oft muss die Gasprüfung gemacht werden?
Die wiederkehrende Prüfung ist in der Regel alle 24 Monate fällig. Zusätzlich ist eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen an der Flüssiggasanlage erforderlich.
▾ Was passiert, wenn die Gasprüfung abgelaufen ist?
Ohne gültigen Nachweis darf die Gasanlage nicht betrieben werden. Außerdem können Bußgelder drohen, wenn die Prüffrist überschritten wird. Je nach Dauer der Überschreitung werden derzeit 15, 25 oder 60 Euro genannt. Campingplätze oder Versicherer können im Einzelfall ebenfalls nach einem gültigen Nachweis fragen.
▾ Brauche ich die Gasprüfung auch für einen Wohnwagen?
Ja, wenn der Wohnwagen eine fest eingebaute Flüssiggasanlage hat. Die Pflicht betrifft nicht nur Wohnmobile, sondern auch Wohnwagen und andere Freizeitfahrzeuge mit entsprechender Anlage.
▾ Betrifft die Pflicht auch mobile Kartuschenkocher oder Gasgrills?
Mobile Kartuschenkocher oder lose Gasgrills ohne fest eingebaute Fahrzeug-Gasanlage fallen nicht unter die übliche G 607-Prüfung für Wohnwagen und Wohnmobile. Trotzdem sollten auch diese Geräte nur nach Herstellerangaben, mit ausreichender Belüftung und niemals in gefährlichen Situationen betrieben werden.
▾ Was muss ich zur Gasprüfung mitbringen?
Meist brauchst du eine ausreichend gefüllte Gasflasche, das vorhandene Gasprüfbuch und einen freien Zugang zu Gaskasten, Absperrhähnen und Gasgeräten. Frage am besten schon bei der Terminvereinbarung nach, was die Prüfstelle konkret erwartet.
▾ Muss ich Schläuche und Druckregler nach 10 Jahren tauschen?
Viele Schläuche und Druckregler in Campingfahrzeugen haben Austauschfristen, häufig werden zehn Jahre genannt. Entscheidend sind aber die Angaben auf dem Bauteil, die Herstellerangaben und die Bewertung durch den Prüfer. Beschädigte oder auffällige Teile sollten unabhängig vom Alter ersetzt werden.
▾ Kann ich die Gasprüfung zusammen mit der Hauptuntersuchung machen lassen?
Oft ist das organisatorisch möglich, wenn die Prüfstelle beide Leistungen anbietet. Rechtlich handelt es sich aber um getrennte Prüfungen. Deshalb solltest du die Fristen jeweils separat im Blick behalten.
Fazit: Gasprüfung ernst nehmen und Fristen im Blick behalten
Die Gasprüfung ist kein unnötiger Papierkram, sondern ein wichtiger Sicherheitscheck für Wohnwagen und Wohnmobile mit fest eingebauter Flüssiggasanlage. Seit dem 19. Juni 2025 ist sie verpflichtend und muss regelmäßig erneuert werden.
Wer die Frist im Blick behält, sein Gasprüfbuch ordentlich aufbewahrt und die Anlage nicht selbst verbastelt, ist auf der sicheren Seite. Besonders vor der Saison, nach längerer Standzeit oder nach Arbeiten an der Gasanlage lohnt sich ein genauer Blick. Beim Thema Gas gilt: Lieber einmal zu früh prüfen lassen als einmal zu spät reagieren.
Weiterführende Hinweise und Quellen
- § 60 StVZO: Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
- ADAC: Neue Pflicht für Camper – Gasprüfung bei Wohnmobil und Wohnwagen
- DVFG: Die wichtigsten Fakten zur Gasprüfung in Wohnmobil und Wohnwagen
- TÜV NORD: Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile
Euer Camper Markus