Umtausch des alten Führerscheins der Klasse 3 bis 2033 erforderlich

Viele Fahrzeugführer besitzen noch den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3. Doch dieser muss bis spätestens 2033 gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Wir geben Auskunft darüber, was es beim Umtausch zu beachten gilt und welche Fahrerlaubnisklassen dadurch betroffen sind.

 

Führerscheinzwangsumtausch für alle Klasse 3-Inhaber

Der Umtausch betrifft auch die alten Führerscheine der Klasse 3. Mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners kann man herausfinden, bis wann der Umtausch erfolgen muss.

Keine Nachteile durch den Umtausch

Beim Umtausch müssen keine ärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden, und es gibt auch keine inhaltlichen Befristungen. Lediglich das Führerscheindokument selbst läuft nach 15 Jahren ab, nicht aber die Fahrerlaubnisklassen. Inhaber der alten rosa oder grauen Führerscheine haben durch den Umtausch keine Nachteile.

Fahrerlaubnisberechtigungen der Klasse 3

Die Besitzstandsregelung erlaubt den Inhabern der alten Klasse 3, Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L zu führen. Bei Abweichungen zwischen alten und neuen Klassen helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der Scheckkarte.

Möglichkeiten mit der Klasse 3

Der alte Führerschein der Klasse 3 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sowie von Gespannen bis zu zwölf Tonnen, sofern das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen wiegt. Für größere Gespanne (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahren Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Im Vergleich dazu dürfen Inhaber der heutigen Klasse B nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen führen.

Weitere Berechtigungen der Klasse 3

Führerscheine der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt, berechtigen auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit bis zu 125 Kubikzentimeter, entsprechend der heutigen Klasse A1.

Befristungen und Gespanne mit der Klasse 3

Mit der Klasse 3 darf nicht nur ein Pkw oder Lkw bis 7,5 Tonnen gefahren werden, sondern auch Anhänger bis zwölf Tonnen Gesamtgewicht. Zusätzlich dürfen schwere Anhänger bis zu 18,75 Tonnen gezogen werden. Diese Berechtigung unterfällt der Lkw-Klasse CE und wird im Führerschein mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer diese Klasse über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen möchte, unterliegt den Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Erhalt der vollen Klasse CE79-Berechtigung

Wer seine Klasse 3-Berechtigung vollumfänglich behalten möchte, einschließlich der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen bei der Klasse CE 79 setzen und gegebenenfalls nach dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.
Wichtig: Nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln, da diese unbefristet sind und keine Untersuchung erfordern.

Keine Verlängerung der Klasse CE79

Ist die Klasse CE 79 bereits abgelaufen, kann der Umtausch prüfungsfrei erfolgen. Die Führerscheinstelle kann jedoch Nachweise über die Fahrpraxis verlangen. Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Fahrer dürfen weiterhin Pkw und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen, selbst wenn sie sich gegen eine Verlängerung der Klasse CE 79 entscheiden.

 

Die Führeschein Umtauschtabelle

 

Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden

Geburtsdatum des Führerscheininhabers First geht bis
vor 1953 19. Januar 2033
1953 – 1958 19. Juli 2022
1959 – 1964 19 Januar 2023
1965 – 1970 19.Janjuar 2024
1971 oder später 19 Januar 2025

 

Führerscheine, die ab den 1. Januar 1999 ausgestellt wurden

Geburtsdatum des Führerscheininhabers First geht bis
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.1.2013 19. Januar 2033

 

 

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