Viele Fahrzeugführer besitzen noch den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3. Doch dieser muss bis spätestens 2033 gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Wir geben Auskunft darüber, was es beim Umtausch zu beachten gilt und welche Fahrerlaubnisklassen dadurch betroffen sind.
Führerscheinzwangsumtausch für alle Klasse 3-Inhaber
Der Umtausch betrifft auch die alten Führerscheine der Klasse 3. Mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners kann man herausfinden, bis wann der Umtausch erfolgen muss.
Keine Nachteile durch den Umtausch
Beim Umtausch müssen keine ärztlichen Untersuchungen durchgeführt werden, und es gibt auch keine inhaltlichen Befristungen. Lediglich das Führerscheindokument selbst läuft nach 15 Jahren ab, nicht aber die Fahrerlaubnisklassen. Inhaber der alten rosa oder grauen Führerscheine haben durch den Umtausch keine Nachteile.
Fahrerlaubnisberechtigungen der Klasse 3
Die Besitzstandsregelung erlaubt den Inhabern der alten Klasse 3, Fahrzeuge der neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L zu führen. Bei Abweichungen zwischen alten und neuen Klassen helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der Scheckkarte.
Möglichkeiten mit der Klasse 3
Der alte Führerschein der Klasse 3 erlaubt das Fahren von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen sowie von Gespannen bis zu zwölf Tonnen, sofern das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen wiegt. Für größere Gespanne (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahren Befristungen und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Im Vergleich dazu dürfen Inhaber der heutigen Klasse B nur Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen führen.
Weitere Berechtigungen der Klasse 3
Führerscheine der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erteilt, berechtigen auch zum Führen von Kleinkrafträdern mit bis zu 125 Kubikzentimeter, entsprechend der heutigen Klasse A1.
Befristungen und Gespanne mit der Klasse 3
Mit der Klasse 3 darf nicht nur ein Pkw oder Lkw bis 7,5 Tonnen gefahren werden, sondern auch Anhänger bis zwölf Tonnen Gesamtgewicht. Zusätzlich dürfen schwere Anhänger bis zu 18,75 Tonnen gezogen werden. Diese Berechtigung unterfällt der Lkw-Klasse CE und wird im Führerschein mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer diese Klasse über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen möchte, unterliegt den Einschränkungen der Lkw-Klasse.
Erhalt der vollen Klasse CE79-Berechtigung
Wer seine Klasse 3-Berechtigung vollumfänglich behalten möchte, einschließlich der schweren Gespanne über zwölf Tonnen, muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein das Kreuzchen bei der Klasse CE 79 setzen und gegebenenfalls nach dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.
Wichtig: Nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln, da diese unbefristet sind und keine Untersuchung erfordern.
Keine Verlängerung der Klasse CE79
Ist die Klasse CE 79 bereits abgelaufen, kann der Umtausch prüfungsfrei erfolgen. Die Führerscheinstelle kann jedoch Nachweise über die Fahrpraxis verlangen. Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Fahrer dürfen weiterhin Pkw und Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen, selbst wenn sie sich gegen eine Verlängerung der Klasse CE 79 entscheiden.
Die Führeschein Umtauschtabelle
Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
Geburtsdatum des Führerscheininhabers | First geht bis |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19 Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19.Janjuar 2024 |
1971 oder später | 19 Januar 2025 |
Führerscheine, die ab den 1. Januar 1999 ausgestellt wurden
Geburtsdatum des Führerscheininhabers | First geht bis |
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |