mehrspurig, mit ABS/ABV, maximal 3,5 t zGM
technisch für 100 km/h geeignet
jünger als 6 Jahre, mindestens Index L
Faktor 0,3 / 0,8 / 1,0 beachten
Normalerweise gilt für Pkw mit Wohnwagen außerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Tempo 100 auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Wichtig ist ein häufiger Irrtum: Eine Antischlingerkupplung ist nicht grundsätzlich Pflicht. Sie kann bei einem gebremsten Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern aber entscheidend sein, damit beim zulässigen Masseverhältnis statt Faktor 0,8 der günstigere Faktor 1,0 verwendet werden darf.
Grundlage ist die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in ihrer aktuellen Fassung. Die Angaben ersetzen keine Einzelfallprüfung durch Zulassungsstelle, Prüforganisation oder Sachverständige. Entscheidend ist immer, ob die konkret verwendete Kombination bei der jeweiligen Fahrt alle Voraussetzungen erfüllt.
▾ Inhalt
- Was bedeutet die 100-km/h-Zulassung?
- Voraussetzungen für Tempo 100
- Welcher Gewichtsfaktor gilt?
- Tempo-100-Rechner
- Ist eine Antischlingerkupplung Pflicht?
- Reifen: Die 6-Jahres-Regel
- Stützlast richtig nutzen
- Tempo 100 beantragen
- Kosten der 100er-Zulassung
- Was muss vor jeder Fahrt stimmen?
- Gilt Tempo 100 auch im Ausland?
- Was tun, wenn das Gespann zu schwer ist?
- Häufige Fragen
Was bedeutet die 100-km/h-Zulassung?
Die Tempo-100-Regelung erlaubt geeigneten Pkw-Anhänger-Kombinationen und bestimmten anderen mehrspurigen Zugfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bis zu 100 km/h zu fahren.
Bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, sofern die tatsächliche Kombination alle Bedingungen erfüllt.
Dann gilt für das Gespann wieder die reguläre Höchstgeschwindigkeit. In Deutschland sind das für Pkw mit Wohnwagen außerhalb geschlossener Ortschaften normalerweise 80 km/h.
Die Tempo-100-Bescheinigung beziehungsweise Plakette bezieht sich in der Regel auf den Anhänger. Ein entsprechend zugelassener Wohnwagen kann deshalb mit unterschiedlichen Zugfahrzeugen verwendet werden.
Aber: Nicht jedes Auto darf diesen Wohnwagen automatisch mit 100 km/h ziehen. Das jeweilige Zugfahrzeug muss bei Gewicht, ABS/ABV, Anhängelast und Stützlast ebenfalls passen.
Voraussetzungen für die 100-km/h-Zulassung
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| Voraussetzung | Was gilt? |
|---|---|
| Zugfahrzeug | Mehrspurig, mit automatischem Blockierverhinderer beziehungsweise ABS/ABV und maximal 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. |
| Wohnwagen | Muss für eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. |
| Reifen | Bei der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und mindestens Geschwindigkeitskategorie L = 120 km/h. |
| Gewicht | Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf den zulässigen Wert aus Leermasse des Zugfahrzeugs × Faktor X nicht überschreiten. |
| Stützlast | Soll sich an der größtmöglichen zulässigen Stützlast orientieren. Maßgeblich ist der kleinere Grenzwert von Zugfahrzeug und Wohnwagen. |
| Plakette | Gesiegelte Tempo-100-Plakette gut sichtbar an der Rückseite des Wohnwagens. |
Unabhängig davon müssen auch die normale zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs, die passende Führerscheinklasse, Achslasten, Zuladung und weitere technische Grenzen eingehalten werden.
Mein Tipp: Prüfe nicht nur die 100er-Plakette am Wohnwagen. Entscheidend ist immer die Kombination aus aktuellem Zugfahrzeug und Anhänger.
Welcher Gewichtsfaktor gilt bei Wohnwagen?
Beim Thema Tempo 100 passieren viele Fehler beim Masseverhältnis. Für Wohnwagen gibt es nicht nur einen einzigen Faktor. Entscheidend ist, wie der Wohnwagen technisch ausgerüstet ist.
| Ausstattung des Wohnwagens | Faktor X | Beispiel bei 1.800 kg Leermasse des Zugfahrzeugs |
|---|---|---|
| Ungebremst oder gebremst ohne hydraulische Stoßdämpfer | 0,3 | maximal 540 kg zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens |
| Gebremster Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern | 0,8 | maximal 1.440 kg zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens |
| Gebremster Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern und geeigneter Stabilisierung | 1,0 | maximal 1.800 kg zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens |
Die höheren Faktoren 1,1 beziehungsweise 1,2 beziehen sich auf andere gebremste Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern. Für Wohnanhänger mit starrem Aufbau gelten im Regelfall 0,8 beziehungsweise bei geeigneter Stabilisierung 1,0.
Beachte außerdem: Das Ergebnis aus Leermasse × Faktor ist nur eine Grenze. Die tatsächliche Anhängelast des Autos, die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens und weitere technische Werte bleiben zusätzlich relevant.
Tempo-100-Rechner für Wohnwagen
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Mit diesem Rechner kannst du überschlagen, welches zulässige Gesamtgewicht dein Wohnwagen aufgrund des Masseverhältnisses maximal haben darf.
Wo stehen die Werte?
Leermasse Zugfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld G
zGM Wohnwagen: Feld F.1
Anhängelast gebremst: meist Feld O.1
Zusätzlich müssen unter anderem Anhängelast, ABS/ABV, Reifenalter, Reifenindex, technische Eignung, Stoßdämpfer, gegebenenfalls Stabilisierungssystem und Stützlast passen.
Ist eine Antischlingerkupplung für Tempo 100 Pflicht?
Nein, nicht grundsätzlich. Ein gebremster Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern kann auch ohne Antischlingerkupplung unter die Tempo-100-Regelung fallen. Dann gilt beim Masseverhältnis aber nur Faktor 0,8.
Gebremster Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern: Faktor 0,8.
Bei erfüllten Voraussetzungen kann für den Wohnwagen Faktor 1,0 genutzt werden.
Als Stabilisierung kommen zum Beispiel eine zugelassene Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder ein geeignetes fahrdynamisches Stabilitätssystem infrage. Auch ein entsprechendes Stabilitätssystem des Zugfahrzeugs kann unter den vorgeschriebenen Voraussetzungen berücksichtigt werden, wenn die notwendigen Nachweise und Eintragungen vorliegen.
Für die Praxis heißt das: Eine Antischlingerkupplung ist nicht automatisch Pflicht, kann aber den Unterschied machen, ob dein Wohnwagen rechnerisch noch in die Tempo-100-Grenze passt.
Reifen: Warum die DOT-Nummer entscheidend ist
Bei einer Tempo-100-Fahrt müssen die Reifen des Wohnwagens jünger als sechs Jahre sein. Maßgeblich ist das eingeprägte Herstellungsdatum, das du über die DOT-Nummer auf der Reifenflanke erkennst.
Außerdem müssen die Reifen mindestens die Geschwindigkeitskategorie L besitzen. Das entspricht einer zulässigen Reifengeschwindigkeit von mindestens 120 km/h.
Mehr zum Thema findest du über unseren Themenbereich Reifen.
Die Tempo-100-Bescheinigung läuft nicht automatisch ab, nur weil die Reifen sechs Jahre alt werden. Mit zu alten Reifen sind die Voraussetzungen für Tempo 100 bei dieser Fahrt aber nicht mehr erfüllt. Dann gilt wieder die niedrigere zulässige Geschwindigkeit.
Gerade bei Wohnwagen werden Reifen oft nicht wegen abgefahrenem Profil, sondern wegen Alterung kritisch. Wer selten fährt, sollte deshalb nicht nur auf die Profiltiefe schauen.
Stützlast: Möglichst sinnvoll ausnutzen
Die Ausnahmeverordnung schreibt vor, dass sich die Stützlast der Kombination an der größtmöglichen zulässigen Stützlast orientieren soll.
Dabei gilt als Obergrenze immer der kleinere zulässige Wert von Zugfahrzeug und Anhänger.
Darf das Auto maximal 80 kg Stützlast aufnehmen, der Wohnwagen aber 100 kg, sind für diese Kombination maximal 80 kg zulässig.
Eine sinnvoll eingestellte Stützlast trägt zu einem stabileren Fahrverhalten bei. Sie darf aber nicht einfach überschritten werden, nur weil sich das Gespann dadurch subjektiv ruhiger anfühlt.
So bekommst du die 100-km/h-Zulassung

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Bei neueren Wohnwagen
Viele neuere Wohnwagen sind bereits ab Werk für Tempo 100 vorbereitet und besitzen eine entsprechende Herstellerbescheinigung beziehungsweise Eintragung.
Dann ist in der Regel keine zusätzliche technische Prüfung nötig. Bei der Zulassungsstelle werden die erforderlichen Fahrzeugpapiere bearbeitet und die gesiegelte Tempo-100-Plakette ausgegeben.
Bei älteren Wohnwagen
Liegt keine passende Herstellerbestätigung vor, prüft eine anerkannte Prüforganisation beziehungsweise ein Sachverständiger, ob der Wohnwagen die technischen Anforderungen erfüllt.
technische Voraussetzungen feststellen
Prüfbericht beziehungsweise Bestätigung mitnehmen
Fahrzeugpapiere ändern und Plakette ausgeben lassen
Die gesiegelte Tempo-100-Plakette muss anschließend an der Rückseite des Wohnwagens angebracht werden. Am Zugfahrzeug ist keine 100er-Plakette erforderlich.
Was kostet eine Tempo-100-Zulassung?
Die Gebühren unterscheiden sich regional und hängen davon ab, ob der Wohnwagen bereits eine Herstellerbescheinigung besitzt oder ob eine technische Prüfung nötig ist.
Dann entstehen meist nur Gebühren für Zulassungsstelle, Eintragung und Plakette.
Als grobe Orientierung können etwa 70–90 € für die technische Prüfung plus ungefähr 15–20 € für Eintragung und Plakette anfallen.
Damit liegen die Gesamtkosten bei einer erforderlichen technischen Prüfung häufig ungefähr bei 85 bis 110 Euro. Regionale Abweichungen, unterschiedliche Prüforganisationen und abweichende Verwaltungsgebühren sind möglich.
Die 100er-Plakette allein reicht nicht

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Die Tempo-100-Freigabe ist keine Garantie dafür, dass du mit jedem Zugfahrzeug und zu jedem Zeitpunkt 100 km/h fahren darfst.
✓ passt die Leermasse des aktuellen Zugfahrzeugs?
✓ ist die zulässige Anhängelast ausreichend?
✓ sind die Wohnwagenreifen jünger als sechs Jahre?
✓ besitzen sie mindestens Geschwindigkeitsindex L?
✓ sind Stoßdämpfer und gegebenenfalls Stabilisierungsvoraussetzungen erfüllt?
✓ liegt die Stützlast im zulässigen Bereich?
✓ bleiben zulässige Gesamtmasse, Achslasten und Zuladung innerhalb der Grenzen?
Entfällt eine Voraussetzung, darf die Kombination nicht mehr mit 100 km/h gefahren werden. Die Tempo-100-Plakette selbst wird dadurch nicht automatisch entfernt oder ungültig gestempelt.
Wer trotzdem 100 km/h fährt, obwohl für die konkrete Kombination nur 80 km/h zulässig sind, riskiert eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Welche Sanktion daraus folgt, hängt von der tatsächlichen Überschreitung und der jeweiligen Verkehrssituation ab.
Gilt die deutsche 100-km/h-Zulassung auch im Ausland?

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Die deutsche Tempo-100-Regelung gilt grundsätzlich nur in Deutschland.
Die 100er-Plakette verschafft dir im Ausland keine zusätzliche Geschwindigkeitserlaubnis. Dort gelten die nationalen Vorschriften des jeweiligen Reiselandes.
Geschwindigkeitsgrenzen können von Straßentyp, Gespanngewicht, Fahrzeugklasse und nationalen Sonderregelungen abhängen. Vor einer Auslandsreise solltest du deshalb die aktuelle Regel für dein konkretes Gespann prüfen.
Praktisch heißt das: Die deutsche Plakette kann im Ausland zwar am Wohnwagen kleben, sie ersetzt aber nicht die dort geltenden Verkehrsregeln.
Was tun, wenn der Wohnwagen für Tempo 100 zu schwer ist?
Passt das Masseverhältnis zwischen Wohnwagen und Zugfahrzeug nicht, gibt es mehrere seriöse Möglichkeiten. Welche davon sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fahrzeug, der Zuladung und den technischen Nachweisen ab.
Eine niedrigere zulässige Gesamtmasse kann das erforderliche Masseverhältnis herstellen. Dadurch sinkt aber auch die mögliche Zuladung.
Bei einem geeigneten Wohnwagen kann eine zugelassene Stabilisierung den Faktor von 0,8 auf 1,0 erhöhen.
Ein Zugfahrzeug mit höherer Leermasse kann das zulässige Wohnwagengewicht nach der Tempo-100-Formel erhöhen.
Eine künstliche Erhöhung der Leermasse durch unnötige Nachrüstungen ist keine gute Strategie. Wenn die Kombination nur knapp an der Grenze liegt, sollte ein Sachverständiger prüfen, welche technisch und rechtlich saubere Lösung möglich ist.
Häufige Fragen zur 100-km/h-Zulassung
▾ Brauche ich zwingend eine Antischlingerkupplung für Tempo 100?
Nein. Ein gebremster Wohnwagen mit hydraulischen Stoßdämpfern kann grundsätzlich auch mit Faktor 0,8 die Voraussetzungen erfüllen. Mit geeigneter Stabilisierung ist unter den vorgeschriebenen Bedingungen Faktor 1,0 möglich.
▾ Wie alt dürfen die Reifen für Tempo 100 sein?
Die Reifen des Anhängers müssen bei jeder Tempo-100-Fahrt jünger als sechs Jahre sein und mindestens Geschwindigkeitskategorie L besitzen. Entscheidend ist das eingeprägte Herstellungsdatum.
▾ Muss die Tempo-100-Zulassung regelmäßig erneuert werden?
Eine regelmäßige erneute Tempo-100-Prüfung wie bei der Hauptuntersuchung gibt es nicht. Die Voraussetzungen müssen aber bei jeder Fahrt erfüllt sein. Nach technischen Änderungen am Wohnwagen oder an relevanten Stabilisierungssystemen kann eine erneute Prüfung erforderlich werden.
▾ Darf ich mit sieben Jahre alten Reifen noch 100 km/h fahren?
Nein. Die Reifenanforderung ist dann nicht mehr erfüllt. Die grundsätzliche Tempo-100-Bescheinigung bleibt zwar bestehen, für diese Fahrt gilt aber wieder die niedrigere zulässige Geschwindigkeit.
▾ Darf jedes Auto meinen Wohnwagen mit 100 km/h ziehen?
Nein. Das tatsächlich verwendete Zugfahrzeug muss unter anderem mehrspurig sein, ABS/ABV besitzen, maximal 3,5 t zGM haben und beim Masseverhältnis zum Wohnwagen passen. Auch Anhängelast und Stützlast müssen stimmen.
▾ Wo darf ich mit dem Wohnwagen 100 km/h fahren?
Die deutsche Tempo-100-Ausnahme gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Auf normalen Landstraßen erlaubt die 100er-Plakette keine 100 km/h.
▾ Gilt die deutsche Tempo-100-Plakette auch im Ausland?
Nein. Im Ausland richten sich die zulässigen Geschwindigkeiten nach den dort geltenden nationalen Vorschriften. Prüfe deshalb vor der Reise die Regeln für dein konkretes Gespann.
Fazit: Tempo 100 hängt vom gesamten Gespann ab
Zugfahrzeug: mehrspurig, mit ABS/ABV und maximal 3,5 t zGM.
Wohnwagen: technisch für 100 km/h geeignet.
Reifen: jünger als 6 Jahre und mindestens Index L.
Wohnwagen mit Stoßdämpfern: Faktor 0,8.
Mit geeigneter Stabilisierung: Faktor 1,0 möglich.
Stützlast: möglichst sinnvoll bis zum erlaubten Grenzwert ausnutzen.
Geltung: deutsche Tempo-100-Regelung nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Die Tempo-100-Zulassung kann längere Fahrten mit dem Wohnwagen angenehmer machen. Entscheidend ist aber nicht nur die Plakette am Heck. Das tatsächliche Gespann muss bei jeder Fahrt alle Voraussetzungen erfüllen.
Gerade Reifenalter, verwendetes Zugfahrzeug und Masseverhältnis können sich ändern. Deshalb lohnt vor längeren Fahrten ein kurzer Check – auch wenn die Tempo-100-Zulassung bereits seit Jahren im Fahrzeugschein steht.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung – Tempo 100 für Anhängerkombinationen
- Straßenverkehrs-Ordnung – allgemeine Geschwindigkeitsvorschriften
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – technische Eignung von Anhängern
- TÜV NORD – 100-km/h-Zulassung für Anhänger und Wohnwagen
- ADAC – Tempo 100 mit Wohnwagen
Euer Camper Markus