🪪 Wer ist 2026 beim Führerscheinumtausch dran?
1999–2001 ausgestellt
Frist seit 19. Januar 2026 abgelaufen
2002–2004 ausgestellt
Umtausch bis 19. Januar 2027
Vor 1953 geboren
grundsätzlich bis 19. Januar 2033
Beim Pflichtumtausch wird grundsätzlich nur das Führerscheindokument ersetzt. Die erworbene Fahrerlaubnis bleibt erhalten. Gerade wer mit Wohnmobil, Wohnwagen oder schwereren Gespannen unterwegs ist, sollte trotzdem genau prüfen, welche Klassen und Schlüsselzahlen in den neuen Kartenführerschein übernommen werden.
Stand: August 2026
Der Pflichtumtausch betrifft Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Seit diesem Datum ausgestellte Kartenführerscheine besitzen bereits eine Dokumentengültigkeit von 15 Jahren.
▾ Inhalt
- Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
- Welche Führerscheine müssen 2026 umgetauscht werden?
- Fristen für Papierführerscheine
- Fristen für alte Kartenführerscheine
- Was passiert bei verpasster Frist?
- Unterlagen und Kosten
- Alte Klasse 3 beim Umtausch
- Was bedeutet CE79?
- Alte Klasse 3 und 125er
- Warum gilt der neue Führerschein nur 15 Jahre?
- Checkliste für Camper
- Häufige Fragen
- Zusammenfassung
Warum müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?
Bis zum 19. Januar 2033 sollen Führerscheindokumente innerhalb der EU einheitlicher und fälschungssicherer sein. Deshalb werden alte Papierführerscheine und frühere Kartenführerscheine nach einem festen Stufenplan ersetzt.
📄 Papierführerschein
Graue oder rosa Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.
💳 Alter Kartenführerschein
Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Dokument und Fahrerlaubnis. Beim normalen Pflichtumtausch wird nicht neu geprüft, ob du Auto fahren darfst. Es wird nur der alte Führerschein gegen ein aktuelles Dokument getauscht. Eine Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist dabei normalerweise nicht erforderlich.
Anders kann es bei bestimmten befristeten Lkw- oder Busklassen sowie beim besonderen Besitzstand CE79 aussehen. Dazu mehr im Abschnitt zur alten Klasse 3.
Welche Führerscheine müssen 2026 umgetauscht werden?
⚠ Aktuell besonders wichtig
Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001: Die Frist endete am 19. Januar 2026. Wer noch nicht getauscht hat, sollte den Umtausch zeitnah nachholen.
Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004: Diese müssen spätestens bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden.
Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt und 1953 oder später geboren wurde, hat seine reguläre Umtauschfrist inzwischen ebenfalls erreicht. Eine wichtige Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihren Führerschein grundsätzlich erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig davon, ob es sich um Papier- oder Kartenführerschein handelt.
Mein Tipp: Warte nicht bis wenige Wochen vor dem Stichtag. Vor allem in größeren Städten können Termine knapp sein. Für Reisen mit Wohnmobil, Mietcamper oder Gespann ist ein gültiges Führerscheindokument besonders wichtig, weil Vermieter und ausländische Behörden oft wenig Spielraum lassen.
Fristen für Papierführerscheine bis 1998
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist grundsätzlich nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers.
| Geburtsjahr | Umtauschfrist | Stand 2026 |
|---|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 | noch Zeit |
| 1953–1958 | 19. Januar 2022 | abgelaufen |
| 1959–1964 | 19. Januar 2023 | abgelaufen |
| 1965–1970 | 19. Januar 2024 | abgelaufen |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 | abgelaufen |
Falls dein Papierführerschein nicht von der heute zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wurde, kann eine Karteikartenabschrift nötig sein. Das betrifft zum Beispiel viele Menschen, die seit der Führerscheinprüfung umgezogen sind.
Fristen für Kartenführerscheine von 1999 bis 2013
Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, zählt grundsätzlich das Ausstellungsjahr. Du findest es auf dem Kartenführerschein im Feld 4a.
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis | Einordnung 2026 |
|---|---|---|
| 1999–2001 | 19. Januar 2026 | Frist abgelaufen |
| 2002–2004 | 19. Januar 2027 | nächste wichtige Frist |
| 2005–2007 | 19. Januar 2028 | später dran |
| 2008 | 19. Januar 2029 | später dran |
| 2009 | 19. Januar 2030 | später dran |
| 2010 | 19. Januar 2031 | später dran |
| 2011 | 19. Januar 2032 | später dran |
| 2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 | letzte Gruppe |
Ausnahme für Geburtsjahr vor 1953
Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr grundsätzlich erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.
Was passiert, wenn die Umtauschfrist verpasst wurde?
Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das alte Führerscheindokument seine Gültigkeit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Fahrerlaubnis erlischt.
🪪 Dokument ungültig
Der alte Führerschein hätte bereits ersetzt werden müssen.
🚗 Fahrerlaubnis bleibt
Bei normalen Pkw- und Motorradklassen bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen.
💶 Verwarnung möglich
Bei einer Kontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden.
Bei einem normalen Pkw-Führerschein handelt es sich deshalb grundsätzlich nicht um die Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis. Trotzdem solltest du einen abgelaufenen Führerschein nicht auf die leichte Schulter nehmen.
⚠ Vor einer Auslandsreise besser umtauschen
Mit einem abgelaufenen Führerscheindokument können im Ausland zusätzliche Probleme entstehen. Auch Mietwagen- und Wohnmobilvermieter können die Vorlage eines gültigen Führerscheindokuments verlangen.
Welche Unterlagen brauche ich und was kostet der Umtausch?
Zuständig ist in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde an deinem Wohnort. Je nach Kommune kann der Antrag auch über das Bürgeramt, online oder per Post möglich sein. Das unterscheidet sich regional, deshalb lohnt sich ein Blick auf die Webseite deiner Stadt oder deines Landkreises.
🪪 Identitätsnachweis
Personalausweis oder Reisepass
📷 Passfoto
aktuelles biometrisches Lichtbild
📄 Alter Führerschein
im Original
Wurde dein alter Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt als der heute zuständigen, kann zusätzlich eine Karteikartenabschrift erforderlich sein. Diese bekommst du bei der Behörde, die den alten Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Oft kann sie direkt an die neue Fahrerlaubnisbehörde geschickt werden.
Kosten 2026
Für den Pflichtumtausch fallen regulär Behördengebühren von rund 26,50 Euro an. Hinzu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Für einen Direktversand durch die Bundesdruckerei können zusätzliche Gebühren entstehen.
Plane außerdem Bearbeitungszeit ein. Gerade kurz vor den jeweiligen Stichtagen kann es bei Terminen und Produktion des Kartenführerscheins länger dauern.
Was passiert beim Umtausch mit der alten Klasse 3?
Für Camper ist die alte Klasse 3 besonders wichtig, weil sie deutlich weiter reichen kann als die heutige Klasse B. Viele Wohnmobile über 3,5 Tonnen oder bestimmte Anhängerkombinationen wären mit einem normalen Klasse-B-Führerschein nicht erlaubt, können aber über Besitzstandsrechte aus der alten Klasse 3 weiterhin abgedeckt sein.
Beim Umtausch werden diese Besitzstandsrechte grundsätzlich über neue Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen im Kartenführerschein abgebildet.
Alte Klasse 3 – wichtige Besitzstandsrechte
B / BE
Pkw und Anhänger
C1
Fahrzeuge bis 7,5 t
C1E
bestimmte Gespanne bis 12 t
AM / L
weitere Altberechtigungen
Die aus der alten Klasse 3 übernommenen Berechtigungen C1 und C1E werden beim normalen Besitzstand nicht auf fünf Jahre befristet. Für diese üblichen Besitzstandsrechte sind daher auch keine regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen erforderlich.
Für Wohnmobilfahrer besonders wichtig
Wer die alte Klasse 3 besitzt, darf aufgrund des Besitzstandes weiterhin einzelne Fahrzeuge – und damit auch entsprechende Wohnmobile – bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen.
Nach dem Umtausch solltest du den neuen Kartenführerschein sofort prüfen. Relevant sind vor allem die eingetragenen Klassen und Schlüsselzahlen auf der Rückseite. Wenn dort etwas fehlt oder unklar ist, solltest du zeitnah bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
CE79: Was passiert mit besonders schweren Gespannen?
Ein Teil der alten Klasse-3-Berechtigung kann über die heutige Klasse C1E hinausgehen. Dabei geht es vor allem um bestimmte schwere, maximal dreiachsige Fahrzeugkombinationen. Dieser besondere Besitzstand wird über die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79 abgebildet.
C1 / C1E aus Klasse 3
Normaler Besitzstand, in der Regel ohne regelmäßige ärztliche Untersuchung.
CE79
Besonderer Besitzstand für bestimmte schwere Gespanne; ab 50 gelten Verlängerungs- und Untersuchungsregeln.
Wer solche schweren Kombinationen weiterhin nutzen möchte, sollte beim Umtausch ausdrücklich darauf achten, dass die CE79-Berechtigung korrekt berücksichtigt wird. Sie wird nicht immer automatisch in der Form benötigt, in der man es aus dem alten Papierführerschein erwartet.
Ab dem 50. Lebensjahr ist für die Verlängerung dieser eingeschränkten CE-Berechtigung ein Antrag erforderlich. Dazu gehören medizinische Nachweise, insbesondere eine ärztliche Untersuchung und ein Nachweis des Sehvermögens. Danach wird diese Berechtigung jeweils befristet verlängert.
CE79 nicht mit C1E verwechseln
Wenn du CE79 nicht benötigst oder nicht verlängerst, verlierst du dadurch nicht automatisch deine normalen Besitzstandsrechte für Pkw, Wohnmobile bis 7,5 t oder C1E-Gespanne bis 12 t. Im Zweifel sollte die Fahrerlaubnisbehörde die konkrete Eintragung prüfen.
Alte Klasse 3: Darf ich damit auch 125er fahren?
Wer die alte Fahrerlaubnisklasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben hat, besitzt zusätzlich einen Besitzstand für Leichtkrafträder der heutigen Klasse A1. Damit können unter bestimmten Voraussetzungen auch 125-cm³-Motorräder gefahren werden.
Auch diese Berechtigung wird beim Umtausch über die entsprechenden Klassen und Schlüsselzahlen im neuen Führerschein abgebildet. Wer die A1-Berechtigung nutzen möchte, sollte deshalb nach dem Umtausch kontrollieren, ob die passenden Eintragungen vorhanden sind.
Bei später erworbener Klasse 3 gilt dieser alte A1-Besitzstand nicht in gleicher Weise. Für 125er kann dann je nach Fall zum Beispiel eine eigene Motorradklasse oder eine zusätzliche B196-Erweiterung erforderlich sein.
Warum gilt der neue Kartenführerschein nur 15 Jahre?
Der neu ausgestellte EU-Kartenführerschein besitzt eine Dokumentengültigkeit von 15 Jahren. Das betrifft das Dokument, nicht automatisch die Fahrerlaubnis selbst.
Das bedeutet nicht, dass du alle 15 Jahre eine neue Fahrprüfung machen musst.
Bei unbefristeten Fahrerlaubnisklassen wird lediglich das Dokument erneuert. So können Foto und Personendaten aktuell gehalten werden.
Befristete Fahrerlaubnisklassen wie C oder CE sind davon zu unterscheiden. Für sie gelten eigene Regeln zur Verlängerung der eigentlichen Fahrerlaubnis. Das ist vor allem für Personen relevant, die beruflich schwere Fahrzeuge fahren oder besondere Altberechtigungen weiter nutzen möchten.
Checkliste für Camper vor dem Führerscheinumtausch
Gerade bei Wohnmobilen, Wohnwagen und schweren Gespannen lohnt sich vor dem Termin ein kurzer Check. So vermeidest du, dass wichtige Besitzstandsrechte übersehen werden.
| Prüfpunkt | Warum wichtig? |
|---|---|
| Ausstellungsjahr oder Geburtsjahr prüfen | Davon hängt deine Umtauschfrist ab. |
| Alte Klasse 3 vorhanden? | Wichtig für Wohnmobile bis 7,5 t und bestimmte Anhänger. |
| C1 und C1E kontrollieren | Diese Klassen bilden wichtige Besitzstandsrechte ab. |
| CE79 benötigt? | Relevant für bestimmte schwere Gespanne über C1E hinaus. |
| A1-Besitzstand vor 01.04.1980? | Kann für 125-cm³-Motorräder wichtig sein. |
| Neuen Führerschein sofort prüfen | Fehlende Klassen oder Schlüsselzahlen sollten früh geklärt werden. |
Wenn du ein Wohnmobil knapp über 3,5 Tonnen fährst oder regelmäßig mit schwerem Wohnwagen unterwegs bist, solltest du nicht nur die Umtauschfrist im Blick haben. Entscheidend ist, ob die im Alltag benötigte Fahrzeugkombination auch nach dem Umtausch sauber durch die eingetragenen Klassen abgedeckt ist.
Häufige Fragen zum Führerschein-Pflichtumtausch
▾ Welcher Führerschein muss aktuell als Nächstes umgetauscht werden?
Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 müssen grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Die Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist seit dem 19. Januar 2026 abgelaufen.
▾ Meine Frist ist schon abgelaufen. Verliere ich meine Fahrerlaubnis?
Bei normalen Pkw- und Motorradklassen grundsätzlich nein. Das alte Führerscheindokument ist ungültig, die zugrunde liegende Fahrerlaubnis besteht aber weiter. Der Umtausch sollte trotzdem möglichst schnell nachgeholt werden.
▾ Muss ich beim Führerscheinumtausch eine Prüfung machen?
Nein. Der normale Pflichtumtausch ist keine neue Führerscheinprüfung. Es wird nur das alte Dokument gegen einen aktuellen EU-Kartenführerschein getauscht.
▾ Brauche ich eine ärztliche Untersuchung?
Für den normalen Pflichtumtausch nicht. Besonderheiten gelten bei bestimmten befristeten Lkw- oder Busklassen und beim Erhalt beziehungsweise der Verlängerung der CE79-Berechtigung über das 50. Lebensjahr hinaus.
▾ Kann ich mit alter Klasse 3 weiterhin ein 7,5-t-Wohnmobil fahren?
Ja, der entsprechende Besitzstand wird beim Umtausch grundsätzlich über die Klasse C1 erhalten. Prüfe nach Erhalt des neuen Kartenführerscheins trotzdem, ob die Klassen korrekt eingetragen sind.
▾ Gilt C1E aus alter Klasse 3 nur fünf Jahre?
Nein, der normale Besitzstand für C1 und C1E aus der alten Klasse 3 wird grundsätzlich nicht auf fünf Jahre befristet. Anders zu behandeln ist die besondere CE79-Berechtigung für bestimmte schwere Gespanne.
▾ Muss ich meinen alten grauen Führerschein abgeben?
Der alte Führerschein wird ungültig gemacht. Auf Wunsch kann er nach der Entwertung in der Regel als Erinnerungsstück wieder ausgehändigt werden.
▾ Wo finde ich das Ausstellungsdatum auf dem Kartenführerschein?
Das Ausstellungsdatum steht auf dem Kartenführerschein im Feld 4a. Dieses Datum ist für alte Kartenführerscheine von 1999 bis 18. Januar 2013 entscheidend für die Umtauschfrist.
Führerschein umtauschen: Das Wichtigste für 2026
Kurz zusammengefasst
1999–2001: Umtauschfrist seit 19. Januar 2026 abgelaufen.
2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027.
Vor 1953 geboren: grundsätzlich bis 19. Januar 2033.
Neuer Führerschein: Dokument 15 Jahre gültig.
Alte Klasse 3: Besitzstandsrechte bleiben grundsätzlich erhalten.
C1/C1E aus Klasse 3: wichtiger Besitzstand für Wohnmobile und Gespanne.
CE79: Sonderregel für bestimmte besonders schwere Gespanne.
Wer noch einen alten Führerschein besitzt, sollte zuerst das Ausstellungsdatum beziehungsweise bei Papierführerscheinen das Geburtsjahr prüfen. Für Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer lohnt anschließend ein genauer Blick auf die übernommenen Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen. So stellst du sicher, dass bestehende Besitzstandsrechte im neuen Kartenführerschein korrekt eingetragen sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Verkehr: FAQ zum Führerschein-Pflichtumtausch
- Bundesregierung: Führerschein umtauschen – Fristen und Hinweise
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 8e: Umtauschfristen
- Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 3: Umstellung alter Fahrerlaubnisklassen
- Bundesministerium für Verkehr: Besitzstand und Übergangsregelungen
- ADAC: Führerscheinklasse 3 und Pflichtumtausch
Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde. Bei alten Führerscheinen mit besonderen Besitzstandsrechten, abgelaufenem CE79 oder ungewöhnlichen Schlüsselzahlen sollte vor dem Umtausch geprüft werden, welche Berechtigungen im neuen Kartenführerschein eingetragen werden müssen.