Stand: Juni 2026. Dieser Artikel gibt eine redaktionelle Orientierung. Versicherungsumfang, Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und Pflichten unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Maßgeblich sind immer die aktuellen Vertragsbedingungen.
Camping ist für viele Menschen mehr als Urlaub. Gerade beim Dauercamping wird aus dem Stellplatz ein zweites Zuhause: Wohnwagen, Mobilheim, Vorzelt, Schutzdach, Terrasse, Gerätebox, Gartenmöbel und jede Menge persönliches Inventar. Genau dadurch entstehen aber auch andere Risiken als bei einem Wohnwagen, der nur für ein paar Wochen im Jahr unterwegs ist.
Ein fest abgestellter Wohnwagen steht über Monate oder sogar ganzjährig draußen. Er ist Sturm, Hagel, Frost, Starkregen, Feuer, Einbruch und Vandalismus ausgesetzt. Dazu kommt: Viele Dinge, die man als Dauercamper nutzt, sind nicht automatisch über eine normale Wohnwagenversicherung abgesichert. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf spezielle Camping- oder Dauercamping-Versicherungen.
💡 Wichtige Punkte zur Dauercamping-Versicherung
- Eine Dauercamping-Versicherung ist vor allem für dauerhaft abgestellte Wohnwagen, Mobilheime und feste Standplätze interessant.
- Versichert sein können je nach Tarif Wohnwagen, Mobilheim, Vorzelt, Schutzdach, Anbauten, Inventar und Zubehör.
- Typische Risiken sind Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch, Vandalismus, Glasbruch und bestimmte Naturgefahren.
- Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck oder Lawinen sind nicht immer automatisch enthalten.
- Lose Gegenstände im Freien sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht versichert.
- Obliegenheiten wie Sichern, Abschließen, Schadenmeldung und Schadenminderung sollten ernst genommen werden.
- Eigenschutz geht immer vor: Bei Unwetter, Hochwasser oder Sturmwarnung nicht unnötig in Gefahr bringen.
▾ Inhalt
- Was ist eine Dauercamping-Versicherung?
- Unterschied zur normalen Wohnwagenversicherung
- Was kann versichert sein?
- Typische Schäden auf dem Dauercampingplatz
- Unwetter, Sturm und Starkregen: Wie verhalten?
- Inventar, Vorzelt, Markise und lose Gegenstände
- Haftpflicht am Standplatz
- Was tun im Schadenfall?
- Obliegenheiten und grobe Fahrlässigkeit
- Was kostet eine Dauercamping-Versicherung?
- Für wen lohnt sich der Schutz?
- Häufige Fragen
- Zusammengefasst
- Weiterführende Links und Quellen
Was ist eine Dauercamping-Versicherung?

Eine Dauercamping-Versicherung ist eine spezielle Absicherung für Wohnwagen, Mobilheime oder vergleichbare Campingobjekte, die dauerhaft oder über längere Zeit auf einem Campingplatz stehen. Sie kann Schäden am Objekt selbst, an fest verbundenen Anbauten und am Inventar abdecken. Je nach Tarif können auch Vorzelte, Schutzdächer, Terrassen, Gartenhäuser, Geräteboxen oder Carports eingeschlossen sein.
Der genaue Umfang ist aber nicht einheitlich. Manche Tarife sind eher wie eine Sachversicherung für den abgestellten Wohnwagen aufgebaut. Andere ähneln einer Kombination aus Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtschutz für den Campingplatz. Deshalb sollte man nicht nur auf den Namen „Campingversicherung“ schauen, sondern auf die versicherten Sachen, Gefahren und Entschädigungsgrenzen.
Wichtig ist auch der Nutzungsstatus. Ein reisefähiger, zugelassener Wohnwagen wird anders behandelt als ein dauerhaft abgestellter Caravan mit festem Vorzelt, Unterbau und Anbauten. Wer den Wohnwagen nicht mehr regelmäßig bewegt oder dauerhaft auf einem Platz nutzt, sollte die Versicherung ausdrücklich darauf abstimmen.
Unterschied zur normalen Wohnwagenversicherung
Eine normale Wohnwagenversicherung besteht meist aus Haftpflicht, Teilkasko und auf Wunsch Vollkasko. Sie ist vor allem für Wohnwagen gedacht, die am Straßenverkehr teilnehmen und als Reisecaravan genutzt werden.
Beim Dauercamping verschiebt sich der Schwerpunkt. Der Wohnwagen steht häufig dauerhaft auf einem Platz, oft mit festem Vorzelt, Schutzdach, Terrasse, Geräten und zusätzlichem Inventar. Dadurch entstehen Risiken, die eine normale Wohnwagen-Kasko nicht immer ausreichend abdeckt.
Typische Unterschiede sind:
- Der Wohnwagen wird nicht nur als Fahrzeug, sondern als dauerhaft genutztes Campingobjekt betrachtet.
- Vorzelt, Anbauten, Schutzdach, Carport oder Terrasse können eine Rolle spielen.
- Inventar und persönliche Sachen sind wichtiger als bei einem normalen Reisewohnwagen.
- Standplatzrisiken wie Sturm, Feuer, Einbruch oder Vandalismus stehen stärker im Vordergrund.
- Bei nicht mehr zugelassenen Wohnwagen kann eine normale Kfz-Versicherung nicht mehr passen.
Wer bereits eine Wohnwagenversicherung hat, sollte deshalb prüfen, ob der Dauercampingplatz, feste Anbauten und Inventar tatsächlich abgedeckt sind. Ein kurzer Anruf beim Versicherer reicht oft nicht. Besser ist eine schriftliche Bestätigung oder ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Was kann versichert sein?
Was eine Dauercamping-Versicherung schützt, hängt stark vom jeweiligen Tarif ab. Es gibt keine einheitliche Standardlösung für alle Campingplätze und alle Wohnwagen. Trotzdem wiederholen sich bestimmte Bausteine in vielen Angeboten.
Versichert sein können je nach Vertrag:
- Wohnwagen oder Mobilheim
- festes Vorzelt oder winterfestes Vorzelt
- Schutzdach oder Überdachung
- Carport, Terrasse, Fußboden, Unterbau oder Anbauten
- Garten- und Gerätehütte
- fest eingebautes Zubehör
- Hausrat und Inventar im Wohnwagen oder Mobilheim
- Campingmöbel und Ausrüstung, sofern eingeschlossen
- Haftpflichtrisiken rund um den Standplatz
Gerade bei Anbauten und Inventar sollte man sehr genau sein. Was fest mit dem Wohnwagen verbunden ist, kann anders behandelt werden als lose Gegenstände. Eine Markise, eine Antenne oder eine Solaranlage sind etwas anderes als ein Wäscheständer, ein Grill oder eine Campinggarnitur, die draußen steht.
Auch gemietete oder vermietete Objekte können je nach Tarif versicherbar sein. Das sollte aber ausdrücklich mit dem Anbieter geklärt werden, weil private Eigennutzung, Vermietung und gewerbliche Nutzung unterschiedlich bewertet werden können.
Typische Schäden auf dem Dauercampingplatz
Auf einem Dauercampingplatz geht es weniger um Fahrunfälle, sondern vor allem um Standplatz-, Wetter- und Sachschäden. Dabei sollten die Gefahren sauber getrennt werden. Nicht alles, was durch Natur oder Wetter entsteht, ist automatisch als Elementarschaden versichert.
Typische versicherbare Gefahren können sein:
- Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, je nach Vertrag auch Folgeschäden.
- Sturm und Hagel: Schäden am Wohnwagen, Mobilheim, Vorzelt oder Schutzdach.
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus: Schäden durch Aufbruch oder mutwillige Beschädigung.
- Glasbruch: Fenster, Türen, Dachhauben oder Möbelverglasung, sofern eingeschlossen.
- Leitungswasser: je nach Vertrag Schäden durch austretendes Wasser aus Leitungen oder Anlagen.
- Erweiterte Naturgefahren: etwa Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen, wenn vereinbart.
Der Begriff „Elementar“ wird in Versicherungsverträgen nicht immer gleich verwendet. Häufig sind Sturm und Hagel bereits Teil einer Sachversicherung, während Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen gesondert geregelt sein können. Deshalb sollte man genau prüfen, welche Naturgefahren wirklich versichert sind.
Gerade bei dauerhaft abgestellten Objekten spielt auch die Lage des Campingplatzes eine Rolle. Ein Platz in Flussnähe, am Hang, unter Bäumen oder in einer Region mit häufigem Starkregen kann andere Risiken haben als ein geschützter Standplatz auf höher gelegenem Gelände.
Unwetter, Sturm und Starkregen: Wie verhalten?
Bei Unwetter steht die eigene Sicherheit immer an erster Stelle. Kein Vorzelt, keine Markise und kein Gartenstuhl ist es wert, sich bei Sturm, Gewitter, Hochwasser oder herabfallenden Ästen in Gefahr zu bringen.
Solange es gefahrlos möglich ist, sollte man den Standplatz vorbereiten. Dazu gehört, lose Gegenstände zu sichern, Markisen einzufahren, Fenster und Dachhauben zu schließen und empfindliche Dinge nach innen zu räumen. Auch Antennen, Sonnensegel, Planen und leichte Aufbauten sollten rechtzeitig gesichert oder entfernt werden.
Vor einem angekündigten Unwetter sinnvoll:
- Markise einfahren und sichern
- Vorzelt, Sturmleinen und Abspannungen kontrollieren
- Campingmöbel, Grill, Wäscheständer und Dekoration wegräumen
- Dachhauben, Fenster und Türen schließen
- Stromanschlüsse und Kabel prüfen
- keine losen Gegenstände unter Bäumen stehen lassen
- offizielle Warnungen und Hinweise des Campingplatzbetreibers beachten
Bei Hochwasser-, Sturm- oder Lawinenwarnungen sollte man nicht diskutieren, sondern den Anweisungen von Behörden, Feuerwehr, Polizei oder Platzbetreiber folgen. Wenn eine Räumung angeordnet wird, geht der Eigenschutz klar vor.
Inventar, Vorzelt, Markise und lose Gegenstände
Gerade beim Dauercamping sammelt sich mit der Zeit viel Inventar an. Geschirr, Kleidung, Fernseher, Werkzeug, Campingmöbel, Grill, Gartenartikel, Solartechnik oder elektrische Geräte können zusammen einen erheblichen Wert haben.
Versicherungstechnisch ist aber wichtig, wo sich diese Dinge zum Zeitpunkt des Schadens befinden. Gegenstände im Wohnwagen, Mobilheim oder verschlossenen Vorzelt können anders behandelt werden als lose Sachen im Freien.
Besonders prüfen solltest du:
- Sind Inventar und Hausrat im Wohnwagen oder Mobilheim mitversichert?
- Gilt der Schutz auch im Vorzelt?
- Sind lose Gegenstände im Freien ausgeschlossen?
- Gibt es Höchstgrenzen für Bargeld, Schmuck, Technik oder Werkzeuge?
- Sind Markise, Solaranlage, Antenne oder Klimaanlage als fest verbautes Zubehör erfasst?
- Gibt es besondere Sicherungsvorgaben für Einbruchdiebstahl?
Mein Tipp aus Campersicht: Wertvolle Gegenstände fotografieren, Kaufbelege aufbewahren und eine kleine Inventarliste führen. Das klingt lästig, hilft aber im Schadenfall enorm. Gerade bei Werkzeug, Technik, Solaranlagen, Markisen oder Vorzelten kann es sonst schwierig werden, den Wert nachzuweisen.
Haftpflicht am Standplatz
Eine Dauercamping-Versicherung kann je nach Tarif auch eine Haftpflichtkomponente enthalten. Diese ist wichtig, wenn durch den eigenen Standplatz, das Mobilheim, den Wohnwagen oder Zubehör ein Schaden bei Dritten entsteht.
Beispiele können sein:
- Ein schlecht gesichertes Vorzelt beschädigt bei Sturm den Nachbarwohnwagen.
- Ein Gegenstand vom eigenen Standplatz verletzt eine andere Person.
- Ein Anbau, eine Treppe oder ein Boden verursacht einen Sturz.
- Durch unsachgemäß verlegte Kabel oder Schläuche entsteht ein Schaden.
Eine Haftpflichtversicherung prüft in der Regel, ob Ansprüche berechtigt sind. Berechtigte Forderungen werden im Rahmen des Vertrags ersetzt, unberechtigte Forderungen können abgewehrt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn nicht jede Forderung eines Nachbarn oder Platzbetreibers ist automatisch berechtigt.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte nicht pauschal angenommen werden. Manche Tarife arbeiten mit festen Summen, andere bieten höhere Deckungen. Entscheidend ist, was im eigenen Vertrag steht.
Was tun im Schadenfall?

Im Schadenfall zählt vor allem: Ruhe bewahren, Sicherheit herstellen und den Schaden sauber dokumentieren. Wer vorschnell aufräumt, entsorgt oder repariert, ohne den Schaden festzuhalten, kann später Probleme mit dem Nachweis bekommen.
Sinnvolle Schritte im Schadenfall:
- Gefahrenbereich verlassen und Menschen in Sicherheit bringen
- bei Feuer, Verletzten, Einbruch oder größeren Schäden Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst informieren
- Schaden mit Fotos und Videos dokumentieren
- Datum, Uhrzeit, Wetterlage und mögliche Zeugen notieren
- Campingplatzbetreiber informieren
- Versicherer möglichst zeitnah kontaktieren
- nichts entsorgen, bevor der Versicherer zugestimmt hat, sofern das zumutbar ist
- notwendige Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung durchführen
Bei Einbruchdiebstahl, Raub, Brand oder mutwilliger Beschädigung sollte zusätzlich die Polizei eingeschaltet werden. Die Schadenanzeige oder das Aktenzeichen kann für die Versicherung wichtig sein.
Obliegenheiten und grobe Fahrlässigkeit
In Versicherungsverträgen gibt es sogenannte Obliegenheiten. Das sind Verhaltenspflichten, die nicht nur vor dem Schaden, sondern auch nach dem Schaden wichtig sein können. Dazu gehören zum Beispiel das Abschließen von Fenstern und Türen, das Absperren von Wasserleitungen bei längerer Abwesenheit, das Einhalten von Sicherheitsvorschriften oder die unverzügliche Schadenmeldung.
Welche Pflichten gelten, steht im jeweiligen Vertrag. Deshalb sollte man die Bedingungen nicht erst nach einem Schaden lesen.
Typische Obliegenheiten können sein:
- Fenster, Türen und Klappen bei Abwesenheit schließen und verriegeln
- Wertgegenstände sicher verwahren
- Wasserleitungen bei Frostgefahr oder längerer Abwesenheit absperren
- Heizung oder Frostschutzmaßnahmen nach Vorgabe beachten
- gesetzliche, behördliche und feuerpolizeiliche Vorschriften einhalten
- Schäden unverzüglich melden
- bei Einbruch, Brand oder Raub die Polizei informieren
- Schäden nach Möglichkeit mindern, ohne sich selbst zu gefährden
Wichtig: Grobe Fahrlässigkeit bedeutet nicht automatisch, dass jede Leistung komplett ausgeschlossen ist. Nach dem Versicherungsvertragsrecht kann der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung oder grob fahrlässiger Verletzung bestimmter Pflichten seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls kann der Versicherungsschutz ganz entfallen.
Manche Tarife verzichten teilweise auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, andere nicht. Auch deshalb lohnt sich ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen.
Was kostet eine Dauercamping-Versicherung?
Die Kosten einer Dauercamping-Versicherung hängen stark vom versicherten Wert, Standort, Versicherungsumfang, Selbstbehalt und den eingeschlossenen Gefahren ab. Feste Monatsbeiträge als allgemeine Regel wären unseriös, weil Tarife sehr unterschiedlich aufgebaut sind.
Beitrag und Versicherungssumme hängen häufig ab von:
- Wert von Wohnwagen oder Mobilheim
- Wert von Vorzelt, Schutzdach, Terrasse und Anbauten
- Wert des Inventars
- Standort und Unwetterrisiko
- gewählten Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch oder Elementarschäden
- Selbstbeteiligung
- Haftpflichtbaustein
- Nutzung: privat, vermietet, ganzjährig oder saisonal
Ein günstiger Beitrag hilft wenig, wenn wichtige Dinge nicht mitversichert sind. Besser ist ein Vergleich mit gleichen Versicherungssummen und ähnlichen Leistungen. Besonders wichtig sind Höchstentschädigungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse.
Für wen lohnt sich der Schutz?
Eine Dauercamping-Versicherung ist nicht automatisch für jeden sinnvoll. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn der Wohnwagen, das Mobilheim, das feste Vorzelt, Anbauten oder das Inventar einen relevanten Wert haben und dauerhaft auf einem Campingplatz stehen.
Sinnvoll kann sie besonders sein bei:
- ganzjährig abgestellten Wohnwagen
- Mobilheimen
- winterfesten Vorzelten
- Schutzdächern, Terrassen, Carports oder Anbauten
- wertvollem Inventar
- Standplätzen in sturm-, hochwasser- oder schneereichen Regionen
- Dauercampern, die ihren Platz wie ein zweites Zuhause nutzen
Weniger sinnvoll kann sie sein, wenn der Wohnwagen kaum noch einen materiellen Wert hat, nicht mehr genutzt wird oder nur vorübergehend irgendwo abgestellt ist. Dann sollte man nüchtern rechnen: Was ist wirklich vorhanden? Was wäre im Schadenfall finanziell belastend? Und welche Versicherung zahlt tatsächlich?
Häufige Fragen zur Dauercamping-Versicherung
▾ Ist eine Dauercamping-Versicherung Pflicht?
Eine spezielle Dauercamping-Versicherung ist in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn Wohnwagen, Mobilheim, Vorzelt, Anbauten oder Inventar dauerhaft auf einem Campingplatz stehen und einen relevanten Wert haben.
▾ Reicht eine normale Wohnwagenversicherung aus?
Nicht immer. Eine normale Wohnwagenversicherung ist meist auf den zugelassenen Reisewohnwagen ausgelegt. Feste Vorzelte, Anbauten, Schutzdächer, Inventar oder Dauercampingrisiken können ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert sein.
▾ Sind Vorzelt und Schutzdach mitversichert?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Tarife schließen Vorzelte, Schutzdächer, Terrassen, Carports oder Gerätehütten ein, andere nur gegen Zusatzbeitrag oder bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Diese Punkte sollten ausdrücklich im Vertrag stehen.
▾ Sind lose Gegenstände im Freien versichert?
Häufig nur eingeschränkt oder gar nicht. Campingmöbel, Grill, Wäscheständer oder Dekoration im Freien gelten oft nicht als versichertes Inventar, wenn sie nicht eingeschlossen oder nicht gesichert sind. Wertvolle Dinge sollten möglichst im Wohnwagen, Mobilheim oder verschlossenen Vorzelt gelagert werden.
▾ Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung je nach Verschuldensgrad kürzen. Manche Tarife verzichten teilweise auf diesen Einwand, andere nicht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich besonders kritisch und können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
▾ Muss ich bei Unwetter den Standplatz sichern?
Ja, soweit das gefahrlos möglich ist. Markisen einfahren, lose Gegenstände sichern und Fenster schließen gehört zu vernünftiger Schadenvermeidung. Die eigene Sicherheit geht aber immer vor. Bei offiziellen Warnungen oder Räumungsanweisungen sollte man den Vorgaben folgen.
▾ Was sollte ich im Schadenfall zuerst tun?
Zuerst Menschen schützen und Gefahren vermeiden. Danach den Schaden dokumentieren, Fotos machen, den Platzbetreiber informieren und den Versicherer kontaktieren. Bei Einbruch, Brand, Raub oder Vandalismus sollte zusätzlich die Polizei eingeschaltet werden.
Zusammengefasst: Schutz ja, aber nicht blind abschließen
Eine Dauercamping-Versicherung kann für fest abgestellte Wohnwagen, Mobilheime, Vorzelte, Schutzdächer und Inventar sehr sinnvoll sein. Sie schützt aber nicht automatisch gegen alles. Entscheidend ist, welche Sachen und welche Gefahren im Vertrag wirklich genannt sind.
Besonders wichtig sind Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch, Vandalismus, Glasbruch und je nach Lage auch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck oder andere Naturgefahren. Dazu kommen Inventarschutz und Haftpflicht am Standplatz.
Mein Rat: Nicht nur den Beitrag vergleichen, sondern den tatsächlichen Schutz. Was ist mit Vorzelt, Schutzdach, Markise, Solaranlage, Inventar und losen Gegenständen? Welche Selbstbeteiligung gilt? Welche Pflichten hast du bei Abwesenheit oder im Schadenfall? Wer diese Fragen vorher klärt, erlebt nach einem Schaden weniger böse Überraschungen.
Weiterführende Links und Quellen
- § 28 VVG – Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
- § 81 VVG – Herbeiführung des Versicherungsfalles
- § 82 VVG – Abwendung und Minderung des Schadens
- GDV – ZÜRS Geo: Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Umweltrisiken
- GDV – Forschungsprojekt Starkregen
Hinweis: Versicherungsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Vor Abschluss oder Wechsel einer Dauercamping-Versicherung sollten immer die aktuellen Vertragsunterlagen, Versicherungssummen, Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen geprüft werden.