Alles, was du wissen musst!
Du möchtest auf der Autobahn oder Kraftfahrstraßen nicht länger mit 80 km/h fahren, dafür gibt es die Möglichkeit der 100-km/h-Zulassung. Damit dein Wohnwagen-Auto-Gespann tatsächlich schneller unterwegs sein darf, müssen ein paar Voraussetzungen an Auto und Wohnwagen erfüllt sein. Wir erklären dir alles Wichtige, von den Bedingungen über die Beantragung.
Was ist die 100-km/h-Zulassung?
Seit 1998 können Wohnwagengespanne in Deutschland auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen endlich schneller unterwegs sein – bis zu 100 km/h statt der üblichen 80 km/h. Was heute ganz normal klingt, war damals allerdings erst ein Versuch: Die 100-km/h-Regelung wurde zunächst in einem Probezeitraum getestet, um herauszufinden, ob sie sicher und praktikabel ist. Nachdem sich gezeigt hatte, dass alles gut funktioniert und viele Fahrer davon profitierten, wurde die Regelung dauerhaft eingeführt. Ein echter Gewinn für alle, die mit dem Wohnwagen etwas zügiger reisen möchten!
Die Zulassung gilt übrigens nicht für das gesamte Gespann, sondern explizit für den Wohnwagen. Dafür wird auf der Rückseite des Wohnwagens eine gesiegelte 100er-Plakette angebracht, und die Zulassung wird bei älteren Wohnwagen in dessen Fahrzeugpapiere eingetragen. Neue Wohnwagen haben bereits ab Werk vom Hersteller eine eingetragen 100 km/h Zulassung.
Voraussetzungen für die 100-km/h-Zulassung
Damit dein Wohnwagengespann für 100 km/h zugelassen wird, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Zugfahrzeug
- Muss mehrspurig sein und über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügen.
- Die maximale zulässige Gesamtmasse darf 3,5 t nicht überschreiten.
- Wohnwagen
- Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens darf das 1,0-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
- Der Wohnwagen muss technisch für 100 km/h geeignet sein.
- Reifen
- Die Reifen des Wohnwagens müssen der Geschwindigkeitsklasse L (mindestens 120 km/h) oder höher entsprechen.
- Sie dürfen nicht älter als sechs Jahre sein (Überprüfung der DOT-Nummer). Bitte prüft die genaue Kalenderwoche des Herstellungsdatums.
- Stabilisierungssystem
- Der Wohnwagen muss über eine geeignete Antischlingerkupplung oder ein vergleichbares Stabilisierungssystem verfügen. Ein Anti-Schlingersystem lässt sich auch bei vielen Fahrzeugen nachrüsten.
Anhänger-Rechner
Dieser Rechner gibt euch Informationen darüber, wie schwer der Anhänger sein darf. Die benötigten Daten kannst du aus den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt „G“ (Leermasse).
Zur Kontrolle:
Die Gesamtmasse bzw. das Gesamtgewicht des Wohnwagens ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt „F.1“ angegeben. In älteren Fahrzeugpapieren ist diese Information unter Ziffer 15 vermerkt.
100-km/h-Zulassung Rechner
Info:
In Deutschland ist das maximale Anhägergewicht ohne Bremse auf 750 kg begrenzt.
So bekommst du die 100-km/h-Zulassung
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Bei neuen Wohnwagen
Neue Wohnwagen erfüllen die technischen Anforderungen in der Regel ab Werk. Hier reicht es, die 100er-Plakette bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Bei älteren Wohnwagen
Bei älteren Modellen ist eine Überprüfung durch einen Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA) notwendig. Die meisten Wohnwagenhersteller haben bereits seit den 80er Jahren dran gearbeitet und ihre Modelle auf einen mögliche 100 km/h Zulassung technisch vorbereitet.
- Der Wohnwagen wird auf die technischen Voraussetzungen geprüft.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du einen Prüfbericht, mit dem du die Zulassung und Plakette bei der Zulassungsstelle beantragst.
Kosten
- Neue Wohnwagen: Gebühren für die Anmeldung und Plakette.
- Ältere Wohnwagen: Zusätzlich Kosten für die technische Überprüfung.
Konsequenzen bei Verstößen
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Missachtung der Voraussetzungen!
Bei einer nicht Einhaltung der Voraussetzungen der 100-km/h-Zulassung, drohen erhebliche Strafen:
- Bußgelder: Je nach Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit können Bußgelder von 20 bis 600 Euro verhängt werden.
- Punkte in Flensburg: Bei schweren Verstößen wird ebenso ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
- Fahrverbot: Bei sehr hoher Überschreitung drohen Fahrverbote.
- Versicherungsprobleme: Im Falle eines Unfalls kann die Versicherung Regress fordern, wenn die Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung nicht erfüllt waren.
Geltung im Ausland
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Die 100-km/h-Regelung gilt ausschließlich in Deutschland. Andere Länder haben abweichende Vorschriften:
- 80 km/h: Dänemark, Schweden, Norwegen, Italien.
- 90 km/h: Niederlande, Luxemburg, Litauen, Kroatien.
- 100 km/h: Portugal, Schweiz (bei Gespannen unter 3,5 Tonnen).
- 130 km/h: Frankreich (unter 3,5 Tonnen).
Selbst wenn höhere Geschwindigkeiten erlaubt sind, raten wir aus Sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen maximal 100 km/h zu fahren.
Zusammenfassung der Voraussetzungen
- Zugfahrzeug mit ABS und maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse.
- Wohnwagen darf das 1,1-Fache der Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.
- Reifen der Geschwindigkeitsklasse L oder höher, jünger als 6 Jahre.
- Antischlingerkupplung oder Stabilisierungssystem.
- Korrekte Stützlast-Einstellung.
Fazit
Die 100-km/h-Zulassung bietet mehr Flexibilität und Komfort bei der Reisegeschwindigkeit, bringt jedoch Verantwortung mit sich. Neben der technischen Eignung des Gespanns liegt es in deiner Hand, alle Voraussetzungen vor jeder Fahrt zu überprüfen. Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch gravierende rechtliche und versicherungstechnische Folgen haben.
Optimierungsmöglichkeiten, um die 100-km/h-Voraussetzungen zu erfüllen
Wenn dein Wohnwagengespann die Voraussetzungen für die 100-km/h-Zulassung aktuell nicht erfüllt, gibt es dennoch Möglichkeiten für die Zulassung,
1. Ablastung des Wohnwagens
Durch die sogenannte Ablastung kann das zulässige Gesamtgewicht deines Wohnwagens reduziert werden. Dies geschieht durch eine Anpassung der technischen Daten, sodass das Gewicht des Wohnwagens in das zulässige Verhältnis zur Leermasse des Zugfahrzeugs passt.
- Die Ablastung wird von einem Sachverständigen durchgeführt und in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
- Beachte, dass die Ablastung auch die Zuladung deines Wohnwagens einschränkt, was für längere Reisen bedacht werden sollte.
2. Neuvermessung der Leermasse des Zugfahrzeugs
Die Leermasse des Zugfahrzeugs ist ein wichtiger Faktor, da sie das zulässige Verhältnis zum Gewicht des Wohnwagens bestimmt. Wenn dein Zugfahrzeug bisher knapp unter den Anforderungen liegt, könnte eine Neuvermessung helfen.
Veränderungen, die die Leermasse erhöhen können:
- Größere Felgen oder Reifen: Durch schwerere Komponenten kann das Fahrzeuggewicht leicht zunehmen.
- Nachrüstung einer Standheizung: Diese erhöht das Fahrzeuggewicht durch zusätzliche Technik.
- Einbau einer Anhängerkupplung: Auch sie bringt ein zusätzliches Gewicht mit sich.
- Zusatzausstattung: Änderungen wie Dachträger oder größere Batterien können ebenfalls das Gewicht steigern.
Nach diesen Veränderungen kann ein Sachverständiger die Leermasse deines Fahrzeugs neu vermessen. Wenn die neuen Werte die Anforderungen für die 100-km/h-Zulassung erfüllen, wird dies entsprechend in die Fahrzeugpapiere eingetragen.
Wichtig zu beachten
- Sowohl die Ablastung des Wohnwagens als auch die Neuvermessung des Zugfahrzeugs erfordern eine technische Prüfung und anschließende Dokumentation durch einen Sachverständigen.
- Jede Veränderung sollte sorgfältig geplant werden, damit sie nicht ungewollt die Funktionalität oder Zuladungsmöglichkeiten beeinträchtigt.
Euer Camper Markus