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Vignetten in der Schweiz: Kosten, Gebühren für Tunnels & Pass-Straßen

Geschrieben von: Thomas Helfrich
Read Time: 12 mins
Veröffentlicht: 29. November 2024
Zugriffe: 3850
Vignetten in der Schweiz

Foto © by Vrezh90/Shotshop.com

In der Schweiz variieren die Straßengebühren je nach Fahrzeuggewicht. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist der Erwerb einer Vignette obligatorisch, wenn du Autobahnen oder autobahnähnliche Straßen nutzen möchtest. Seit August 2023 sind zusätzlich elektronische Vignetten verfügbar. Für schwerere Fahrzeuge, die das Limit von 3,5 Tonnen überschreiten, ist eine gesonderte Schwerverkehrsabgabe auf sämtlichen Straßen zu entrichten. Zudem existieren spezielle Gebühren für die Nutzung bestimmter Tunnel und Autoverladestrecken.

 

 

Inhaltsverzeichnis: öffnen / schließen

  1. Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostraßen
  2. Die Autobahnvignette Preis und Gültigkeit
  3. Zusätzliche Maut-Gebühren: Tunnels und Autoverladungen
  4. Häufig gestellte Fragen

 

 

1. Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostraßen

 

Für Kraftfahrzeuge

Für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG ist eine Vignette erforderlich, um auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen zu fahren. Seit August 2023 gibt es auch E-Vignetten. Eine Vignette ist ein kleines Klebeetikett, das auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird und als Nachweis für die Bezahlung der Straßennutzungsgebühr dient.

Schwerverkehrsabgabe

Für Fahrzeuge über 3,5 t zGG muss eine Schwerverkehrsabgabe auf allen Straßen bezahlt werden. Die Höhe der Abgabe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Gewicht des Fahrzeugs und der zurückgelegten Strecke. Es gibt auch Tunnel und Autoverladungen, für die Gebühren anfallen.

Bestimmungen für Gespanne

Wenn du ein Gespann fährst, benötigt der Anhänger eine eigene Vignette, auch wenn das Zugfahrzeug über 3,5 t zGG wiegt und die Schwerverkehrsabgabe bezahlt wurde. Für Anhänger über 3,5 t zGG muss die Schwerverkehrsabgabe bezahlt werden. In Alpentunneln und auf Pässen können andere Regeln gelten.

Bestimmungen für Wohnmobile

Wenn du ein Wohnmobil besitzt, welches über 3,5 t zGG wiegt, musst du auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe bezahlen. Eine Vignette ist nicht nötig. In Alpentunneln und auf Pässen können andere Regeln gelten.

 

 

2. Die Autobahnvignette Preis und Gültigkeit

 

Maut für Fahrzeuge bis 3.5 t

Für die Nutzung der schweizerischen Nationalstrassen ist eine Vignette unerlässlich. Diese kostet 40 CHF (ungefähr 41,71 €). Sowohl Kraftfahrzeuge als auch Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen müssen mit einer separaten Vignette versehen sein. Anhänger bis 3,5 Tonnen, die von schwereren Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gezogen werden, benötigen trotz der Schwerverkehrsabgabe zusätzlich eine eigene Vignette. Ihre Gültigkeitsdauer erstreckt sich über das ausgedruckte Jahr, den Dezember des vorherigen Jahres und den Januar des nachfolgenden Jahres, was insgesamt 14 Monate ausmacht.

 

 Maut für Fahrzeuge über 3,5 t

Für Fahrzeuge, die das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, ist in der Schweiz die Schwerverkehrsabgabe (PSVA) auf sämtlichen Straßen zu entrichten. Du kannst diese Abgabe vorab über die "Via" App begleichen oder direkt an den Grenzübergängen.

An bewachten Grenzübergängen: Nach Zahlung am Zoll erhälst du einen spezifischen, auf dein Fahrzeug ausgestellten Zahlungsnachweis. Dieser dient als Deklaration und muss bei Kontrollen vorgezeigt werden.

An unbemannten Grenzübergängen: Informations- und Hinweistafeln mit kostenfreien Telefonnummern helfen weiter. Ein Anruf leitet dich zur Einsatzzentrale der Grenzwache, die dich anweist, wo die Anmeldung und Zahlung zu erfolgen hat. Dieser Anruf wird verzeichnet, sodass im Falle einer Kontrolle die Anmeldung nachweisbar ist.

 

Gebühren / Kostenstruktur:

Wohnmobile und Anhänger über 3,5 t zGG:

  • Jahresgebühr ab Ausstellungsdatum: 650 CHF (678,34 €)
  • Für 1 bis 30 aufeinanderfolgende Tage: Täglich 3,25 CHF (3,39 €), jedoch mindestens 25 CHF (26,09 €) und maximal 58,50 CHF.
  • Für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres: 32,50 CHF (33,92 €) - ideal für kurzzeitige Transitreisende.
  • Bei 1 bis 11 aufeinanderfolgenden Monaten: Monatlich 58,50 CHF (61,05 €).

Sachentransport-Anhänger über 3,5 t zGG:

Hier richtet sich die Abgabe nach der Anhängerlast des Zugfahrzeugs (pro 100 kg). Die Zeitspannen sind identisch zu denen von Wohnmobilen und Anhängern.

 

 

Erwerbsorte | Wo bekomme ich die Vignette?

Du hast vielfältige Optionen, um eine Autobahnvignette zu erwerben: Grenzübergänge, Tankstellen, Postämter oder Automobilclubs sind die gängigsten Anlaufstellen. Bei einem Erwerb direkt an der Grenze ist sie sofort einsatzbereit.

Anbringung | Wo wird die Vignette befestigt?

Optimal positioniert ist die Vignette, wenn sie von außen gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe klebt. Dies kann entweder auf der Fahrer- oder Beifahrerseite sein. Ein Tönungsstreifen sollte jedoch vermieden werden, da die Vignette hier nicht gut erkennbar ist und ihre Gültigkeit verliert.

Bußgelder und Strafen | Was droht mir bei Nichteinhaltung der Vignettenpflicht?

Ein Verstoß gegen die Vignettenpflicht kann teuer werden. Wer ohne gültige Vignette auf den Nationalstrassen erwischt wird, zahlt nicht nur den Preis der Vignette, sondern auch ein Bußgeld von 200 CHF (rund 208,56 €).

 

 

3. Zusätzliche Maut-Gebühren: Tunnels und Autoverladungen

tunnels schweiz

Die zusätzliche Maut in der Schweiz bezieht sich im Allgemeinen auf spezifische Straßen, Tunnel oder Pässe, für die zusätzliche Gebühren erhoben werden, unabhängig davon, ob der Fahrer bereits im Besitz einer Vignette ist.

Die Schweizer Autobahnvignette deckt das allgemeine Nationalstraßennetz ab. Es gibt jedoch bestimmte Strecken, die wegen ihrer besonderen geographischen Lage (z.B. Alpenpässe oder große Tunnel) höhere Erhaltungs- und Betriebskosten haben. Um diese Kosten zu decken, werden separate Mautgebühren erhoben.

 

Hier eine Übersicht: 

Grosser Sankt Bernhard Tunnel - verbindet die Schweiz mit Italien

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Fahrzeug inkl. Personen Einfache Fahrt Hin- und Rückfahrt
Kategorie A1:
Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger
18,50 CHF
19,29 EUR
24,50 CHF
25,55 EUR
Kategorie A2:
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Höhe Vorderachse unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m
31,00 CHF 
32,33 EUR
50,00 CHF
52,14 EUR
Kategorie B1:
Kfz mit 2 oder mehr Achsen, Gesamthöhe über 2 m und max. 3 m
48,50 CHF
50,58 EUR
77,50 CHF
80,82 EUR

 

Furkatunnel Autoverladung - verbindet Realp mit Oberwald

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt 1.10.22.-31.5.23 1.6.-30.09.23
Kategorie 1:
Kfz unter 3,5 t zGG und 3,05 m
33 CHF
34,41 EUR
27 CHF
28,16 EUR
Kategorie 2:
Kfz unter 3,5 t zGG, mit Anhänger oder über 3,05 m
66 CHF 
68,83 EUR
54 CHF
56,31 EUR
Kategorie 3:
Kfz über 3,5 t zGG ohne Anhänger / Voranmeldung erforderlich
200 CHF
208,56 EUR
200 CHF
208,56 EUR
Kategorie 4:
Motorräder
20 CHF
20,86 EUR
20 CHF
20,86 EUR

 

Vereinatunnel Autoverladung - verbindet Selfranga mit Sagliains (innerhalb der Schweiz)

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt 1.12..-30.4 1.5.-30.11
Kategorie 1:
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitze
39 CHF
40,67 EUR
34 CHF
35,46 EUR
Kategorie 2:
Pkw, Wohnmobil über 3,5 t bis 5 t zGG
84 CHF 
87,60 EUR
52 CHF
54,23 EUR
Kategorie 3:
Anhänger/WOWA bis 0,75 t zGG
22 CHF
22,94 EUR
21 CHF
21,90 EUR
Kategorie 4:
Anhänger/WOWA über 0,75 t bis 5 t zGG
39 CHF
40,67 EUR
34 CHF
35,46 EUR
Kategorie 5:
Motorräder, Trikes bis 1 t zGG
22 CHF
22,94 EUR
21 CHF
21,90 EUR

 

Lötschbergtunnel Autoverladung - verbindet Kandersteg mit Goppenstein (innerhalb der Schweiz)

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt Montag-Donnerstag Freitag-Sonntag & Feiertage
Kategorie 1*:
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätze, WOMO bis 5 t zGG
27 CHF
28,16 EUR
29,50 CHF
30,76 EUR
Kategorie 2:
Anhänger/WOWA bis 0,75 t zGG
20 CHF 
20,86 EUR
20 CHF
20,86 EUR
Kategorie 3:
Anhänger/WOWA 0,75 t bis 3,5 t zGG
27 CHF
28,16 EUR
29,50 CHF
30,76 EUR
Kategorie 4:
Motorräder über 50 ccm
19 CHF
19,81 EUR
19 CHF
19,81 EUR

* Wer online bestellt kann 1 bis 2 Euro sparen!

 

Lötschbergtunnel / Simplotunnel Autoverladung - verbindet die Kantersee/Schweiz mit Iselle/Italien

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt Preis
Kategorie 1:
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitze, WOMO bis 5 t zGG
98 CHF
102,20 EUR
Kategorie 2:
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitze mit Anhänger bis 0,75 t zGG
130 CHF 
135,56 EUR
Kategorie 3:
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitze mit Anhänger bis 3,5 t zGG
150 CHF
156,42 EUR
Kategorie 4:
Motorrad über 50 ccm
65 CHF
67,78 EUR

 

Simplotunnel Autoverladung - verbindet Brig/Schweiz mit Iselle/Italien

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt Preis
Kategorie 1:
Pkw, WOMO bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitze
26 CHF
27,11 EUR
Kategorie 2:
WOMO über 3,5 t zGG
45 CHF 
46,93 EUR
Kategorie 3:
Anhänger bis 0,75 t zGG
15 CHF
15,64 EUR
Kategorie 4:
Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t zGG
26 CHF
27,11 EUR
Kategorie 5:
Motorrad
15 CHF
15,64 EUR

 

Munt-la-Schera Straßentunnel - verbindet die Schweiz mit Italien

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Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt 1.12.-30.04 1.05.-30.11
Kategorie 1*: Kfz bis max. 9 Plätze und bis 3.5 t
Samstag Hin- & Rückfahrt: 50 CHF / 52,14 EUR
Einfache Fahrt: 35 CHF / 36,50 EUR
Hin- & Rückfahrt: 28 CHF / 29,20 EUR
Einfache Fahrt: 17 CHF / 17,73 EUR
Sonntag Hin- & Rückfahrt: 42 CHF / 43,80 EUR
Einfache Fahrt: 25 CHF / 26,07 EUR
Hin- & Rückfahrt: 28 CHF / 29,20 EUR
Einfache Fahrt: 17 CHF / 17,73 EUR
Montag bis Sonntag Januar bis Dezember
Kategorie 2:
Motorrad
Hin- & Rückfahrt: 20 CHF / 20,86 EUR
Einfache Fahrt: 13 CHF / 13,56 EUR
Kategorie 3:
Wohnwagen
Hin- & Rückfahrt: 44 CHF / 45,88 EUR
Einfache Fahrt: 25 CHF / 26,07 EUR

* Beim Kauf eines E-Tikets spart man sich zwischen 2 und 5 Euro!

 

Gotthard-Tunnel ist Kostenlos

Fahrzeug inkl. Personen - einfache Fahrt
Der Tunnel ist Teil des Nationalstrassennetzes und kann ohne zusätzliche Gebühren befahren werden. Der Tunnel ist jedoch oft stark befahren und es kann zu Verzögerungen kommen. Es gibt auch eine alternative Route über den Gotthard-Pass, die in den Wintermonaten jedoch geschlossen sein kann.

 

 

4. Häufig gestellte Fragen

In Anbetracht der vielen Details und Besonderheiten des Schweizer Mautsystems haben wir festgestellt, dass einige Fragen besonders häufig von Reisenden und Autofahrern gestellt werden. Deshalb haben wir uns entschieden, eine Liste mit diesen oft gestellten Fragen rund um das Thema Schweizer Maut und Vignette für dich zusammenzustellen.

 

Kann ich die Vignette zurückerstatten lassen, wenn ich sie nicht mehr benötige?

Nein, die Vignette kann nicht zurückerstattet werden, es sei denn, das Fahrzeug wurde verkauft oder verschrottet.


Wie lange dauert es, bis die Vignette ankommt, wenn ich sie online bestelle?

Wenn du die Vignette online bestellst, erhälst du sie normalerweise innerhalb von 5-10 Werktagen.


Gibt es Tages- oder Wochen-Vignetten?

Nein, die Schweiz bietet nur Jahresvignetten an. Es gibt keine Vignetten für kürzere Zeiträume wie Tage oder Wochen.


Muss ich für Motorräder auch eine Vignette kaufen?

Ja, auch für Motorräder ist eine Vignette erforderlich. Sie ist jedoch günstiger als die für Autos.


Was passiert, wenn ich die Vignette nicht korrekt auf meine Windschutzscheibe aufklebe?

Eine nicht korrekt angebrachte Vignette kann als ungültig betrachtet werden. Das kann zu einer Buße führen und du könntest gezwungen werden, eine neue Vignette zu kaufen.


Kann ich mit einer beschädigten oder teilweise abgelösten Vignette fahren?

Nein, eine beschädigte oder teilweise abgelöste Vignette ist nicht mehr gültig. Du solltest in diesem Fall eine neue Vignette erwerben.


Was mache ich, wenn ich mein Auto während des Jahres wechsle?

Leider ist die Vignette an das Fahrzeug gebunden und kann nicht übertragen werden. Bei einem Fahrzeugwechsel musst du eine neue Vignette kaufen.


Gibt es Ausnahmen oder Ermäßigungen für bestimmte Fahrzeugarten oder Personen?

Es gibt keine allgemeinen Ausnahmen oder Ermäßigungen basierend auf dem Fahrzeugtyp oder der Person. Allerdings gibt es für Motorräder eine reduzierte Vignette.


Muss ich für Anhänger oder Wohnwagen eine zusätzliche Vignette kaufen?

Ja, Anhänger oder Wohnwagen, die über ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg haben, benötigen eine eigene Vignette.

 

 

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