Bislang endet die Freiheit für viele Camper bei 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Mit dem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen nur Fahrzeuge bis zu dieser Grenze gefahren werden – egal ob Pkw, Transporter oder Wohnmobil. Wer ein größeres Reisemobil mit mehr Ausstattung und Komfort steuern möchte, brauchte bisher mindestens die Klasse C1. Das soll sich nun ändern: Ab 2028 soll die Führerscheinklasse B EU-weit für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen geöffnet werden.
Bisherige Situation
Die Führerscheinklassen sind bislang klar geregelt. Mit Klasse B darf man Autos und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen bewegen. Ein VW Golf oder ein Fiat Ducato Kastenwagen mit Campingausbau fällt darunter. Wer einen Anhänger ziehen möchte, hat zwei Möglichkeiten: Mit B96 darf die Kombination aus Auto und Wohnwagen bis 4,25 Tonnen wiegen, und mit BE sogar bis 7 Tonnen (Zugfahrzeug bis 3,5 t plus Anhänger bis 3,5 t). Doch wichtig ist: Diese Erweiterungen ändern nichts an der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs selbst. Ein schwereres Wohnmobil als 3,5 Tonnen darf man damit also nicht fahren.
Anders sieht es mit den alten Klasse-3-Führerscheinen aus, die bis 1999 ausgegeben wurden. Sie gelten bis heute und erlauben, Wohnmobile bis 7,5 Tonnen ohne Zusatzprüfung zu steuern. Wer also noch so ein Dokument besitzt, hat in Sachen Gewicht schon immer mehr Spielraum.
Was sich ändert
Mit der EU-Anpassung steigt die Grenze für Wohnmobile mit Führerschein Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen. Für Camper heißt das: mehr Auswahl, mehr Komfort und weniger Einschränkungen. Viele Fahrzeuge, die bisher knapp über der alten Grenze lagen – etwa integrierte Wohnmobile mit großem Stauraum oder umfangreicher Ausstattung – können künftig ohne zusätzlichen C1-Führerschein gefahren werden. Das erleichtert den Einstieg in die Reisemobilwelt und entlastet auch Hersteller, die ihre Fahrzeuge nicht mehr zwingend unter die 3,5-Tonnen-Marke konstruieren müssen.
Geplant ist, dass die Mitgliedstaaten ab 2028 die neuen Regeln umsetzen. Die EU gibt dafür einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Ob zusätzlich eine Schulung oder Prüfung vorgeschrieben wird, liegt am jeweiligen Land. Für elektrisch betriebene oder mit alternativen Antrieben ausgestattete Wohnmobile könnte die Zusatzpflicht entfallen, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren besteht und unfallfrei genutzt wurde.
Vorteile und Hintergründe
Die Reform bringt gleich mehrere Pluspunkte: Zum einen können jüngere Fahrerinnen und Fahrer mit dem normalen Autoführerschein endlich auch schwerere Wohnmobile nutzen. Zum anderen fällt für Familien und Langzeitreisende die Qual der Wahl kleinerer, abgespeckter Fahrzeuge weg. Gleichzeitig setzt die EU ein Signal in Richtung Industrie: Größere Batterien für Elektro-Reisemobile oder robustere Offroad-Ausführungen lassen sich nun besser realisieren, ohne dass Käufer sofort in die Hürde eines Lkw-Führerscheins laufen.
Muss der Führerschein umgeschrieben werden?
Nein, ein Umtausch ist nicht nötig. Die Führerscheinklasse B bleibt bestehen, sie wird lediglich durch die neue EU-Richtlinie erweitert. Nationale Anpassungen – etwa eine kurze Schulung oder ein Zusatztest – könnten jedoch verpflichtend werden.
FAQ zur neuen Regelung
Frage | Antwort |
Ab wann gilt die neue Regel? | Voraussichtlich ab 2028, sobald die EU-Richtlinie umgesetzt ist. |
Wer darf dann Wohnmobile bis 4,25 t fahren? | Alle Inhaber:innen der Klasse B, evtl. mit Zusatzschulung. |
Bringen B96 oder BE eine Änderung? | Nein, diese Erweiterungen betreffen nur Anhänger. Die 3,5-t-Grenze fürs Zugfahrzeug bleibt. |
Gilt das auch für alle neueren B-Führerscheine? | Ja, auch wer seinen Führerschein erst nach 1999 gemacht hat, profitiert. |
Muss ich meinen Führerschein umtragen lassen? | Nein, ein Umtausch ist nicht erforderlich. |
Gelten für Fahrzeuge über 3,5 t andere Regeln? | Ja, Maut- und Tempolimits für Lkw gelten auch künftig – unabhängig von der Führerscheinerweiterung. |
Fazit: Mit der geplanten EU-Reform wird die Welt der Reisemobile spürbar offener. Während bisher viele Camper an der 3,5-Tonnen-Grenze scheiterten, reicht bald der normale Führerschein B aus, um auch größere und komfortablere Fahrzeuge zu fahren. Wer bereits mit BE oder B96 unterwegs ist, muss wissen: Diese Erweiterungen betreffen nur Gespanne, für schwerere Wohnmobile sind sie keine Lösung. Wirklich relevant wird die Änderung also für alle, die den Traum vom „großen Mobil“ haben – und ab 2028 endlich leichter einsteigen können.